geplantes Wohnquartier Winterhafen („Kulturhaus der Eisenbahner“)

(Stand: 30.07.2021)

Drucksache DS0147/21(Bereich ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner –> Wohnbebauung und KITA) im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg am 10.06.2021 in veränderter Form (Änderungsantrag des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bau/Verkehr v. 27.05.2021) mehrheitlich (29 dafür/ 21 dagegen/ 1 enthalten) angenommen. Es wurde namentlich abgestimmt.

Das ist nicht nachzuvollziehen, denn hier wurden gesetzliche Regelungen (§35 BauGB) (Außenbereich) mutmaßlich missachtet?

Die Drucksache DS 0147/21,  Bebauungsplan (B-Plan) 250-6.1 „Rotehorn, südlich der Kanonenbahn“ wurde in veränderter Form (Änderungsantrag des Ausschusses Stadtentwicklung/Bau/Verkehr v. 27.05.2021) mehrheitlich angenommen (29 dafür/ 21 dagegen / 1 enthalten) namentlich abgestimmt,

–> obwohl es sich um einen Außenbereich handelt, in dem derartiges Bauen nicht zulässig ist.

–> obwohl dieser Bereich im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg als Grünbereich /Parkfläche ausgewiesen ist.

–> obwohl es  keine Zuwegung zum geplanten Wohnen gibt.

–> obwohl der Investor das gesamte Gelände aufschütten will (heißt, dass alles GRÜN dort beseitigt werden wird!).

–> obwohl keine KITA in diesem Bereich benötigt wird.

–> obwohl das Gebäude ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner  unter Bestandsschutz steht (bei der Aufschüttung des gesamten Geländes und nach Investorenplan soll dieses Gebäude mutmaßlich „abgerissen“ werden“).

–> obwohl … Klimaschutz, Naturschutz, Hochwasserschutz, usw.

Warum kann der Investor dieses Projekt nicht auf einer der vielen vorhandenen Industriebrachen der Landeshauptstadt Magdeburg realisieren und warum muss er vorhandenes GRÜN (Stadt- u. Kulturpark ROTEHORN) zerstören, anstatt auf einer Industriebrache neues GRÜN zu pflanzen?

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Berichterstattung des MDF1 zur Kundgebung: Keine Wohnbebauung, Hotels u.ä. im Stadtpark ROTEHORN in der Landeshauptstadt Magdeburg

http://www.mdf1.de/mediathek/3600/10_06_Die_Magdeburger_Stadtmusikanten.html (Quelle: MDF1, 10.06.2021)

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Prüfbedarf nicht nur zum geplanten Neubau einer Schule im Stadtpark ROTEHORN –> Das sagen wir (BI) doch schon lange!

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Die Drucksache DS 0460/19 (Demenzzentrum im Bereich ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner), die real betrachtet dann doch lediglich eine Wohnbebauung werden sollte, hat die Stadtverwaltung vorbereitet und dem Stadtrat am 14.05.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage (Hochwasserschutz, Denkmalschutz, Umweltschutz, Baurecht) gibt. Mit dem Abstimmungsergebnis im Stadtrat (24 ja/26 nein/5 enthalten) wird die Drucksache abgelehnt. Auf besonderen Wunsch von Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper wurde durch die CDU namentliche Abstimmung beantragt.

Wir danken allen Mitgliedern und Unterstützern der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! Wir machen weiter, denn der Stadtpark ist für uns MAGDEBURGER aus vielerlei Gründen sehr wichtig und soll als Park für ALLE erhalten bleiben.

Unser besonderer Dank gilt all den Mitgliedern im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg, die diese Drucksache abgelehnt und damit ihr Interesse am Erhalt des Stadtparks ROTEHORN deutlich gemacht haben.

Impressionen vor Ort

Das ehemalige „Kulturhaus der Eisenbahner“ liegt an der Tauben Elbe. Die großzügige Treppenanlage am Wasser ist zugewachsen. (Foto: U. Meier, 06.09.2019)
Ehemaliges „Kulturhaus der Eisenbahner“, Blick vom Schwarzen Weg aus. (Foto: U. Meier, 06.09.2019)
Ehemaliges „Kulturhaus der Eisenbahner“, aus Steuermitteln finanziert. Das Gebäude wurde nicht ausreichend gesichert und damit „für den Vandalismus frei gegeben“, das Umfeld wurde sich selbst überlassen und ist nun ein Biotop, der Parkplatz ist wie „neu“. (Foto: U. Meier, 06.09.2019)
Ehemaliges „Klubhaus der Eisenbahner“. Geradezu geht es direkt zur Freitreppe und mit dem Ruder-Boot zum Adolf-Mittag-See. (Foto. U. Meier, 06.09.2019)
Hier trifft die Taube Elbe trifft auf den Adolf-Mittag-See. Geradezu lädt der „Liebestempel“ zum „Plausch bei Kerzenschein“ ein. (Foto: U. Meier,06.09.2019)

Ergebnisse unserer Recherche:

Sachverhalte müssen im Zusammenhang betrachtet werden! Die Stadtentwicklung in der Landeshauptstadt Magdeburg und auch im Stadtpark ROTEHORN kann nur gelingen, wenn man alle betreffenden Fakten und geltenden Gesetze berücksichtigt.

(Quelle: Volksstimme, 27.05.2020)
Hinweise der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:
Die Berichterstattung lässt sehr zu Wünschen übrig:
– Das Foto gehört nicht zum Inhalt.
– Im Bereich ehemaliges „Kulturhaus der Eisenbahner“ sollte laut Drucksache ein Demenzzentrum und eine große KITA gebaut werden.
– Es steht eine Bestandsimmobilie auf.
– Das Baugesetz lässt in diesem ausgewiesenen Grünbereich keine Wohnbebauung zu.
– Es gibt keine hochwassersichere Zufahrt usw..
– Es gibt kein ausgewogenes Verhältnis von Zustimmungen und Ablehnungen (weder in der Anzahl der Leserbeiträge noch in der Zeilenanzahl).
– Das funktionsfähige Gebäude ehemaliges „Kulturhaus der Eisenbahner“ wurde durch die Eigentümer dem Verfall Preis gegeben.
– Südlich der „Kanonenbahn“ befindet sich laut schriftlicher Aussage des Oberbürgermeisters der LH Magdeburg der „Stadtpark Rotehorn“.
– Der Stadtpark ROTEHORN“ mit dem“ Landschaftspark Stadtpark Rotehorn“ soll für alle Generationen und sozialen Schichten auch für künftige Generationen als grüne Lunge, insbesondere der Innenstadt, erhalten bleiben und touristisch (Wirtschaftsfaktor) weiterentwickelt werden.
– Es wurde nicht das Projekt abgelehnt, sondern das Projekt an diesem Standort!
– Dieses in der Drucksache vorgelegte Projekt lässt sich auf jeder Industriebrache dieser Stadt errichten und mit entsprechender Grüngestaltung (immerhin stehen allein nur dafür beim Investor 1 Mill. Euro zur Verfügung) könnte es ein wirklich guter Beitrag zur Entwicklung unserer Landeshauptstadt werden.
– Das Gelände Tiefbauamt ist nicht Bestandteil der abgelehnten Drucksache und verfügt u.a. über ein top-saniertes Gebäude (Straßenbeleuchtung).
– In ihren Diskussionsbeiträgen im Stadtrat haben die Ablehner/-innen der Drucksache ausreichend und nachvollziehbar ihre Beweggründe benannt (Einhaltung Baugesetz, Naturschutz, Denkmalschutz, Klimaschutz, Hochwasserschutz, Umweltschutz, Vorlegen eines Gesamtkonzeptes für den Stadtpark ROTEHORN insgesamt, schlüssiges Verkehrskonzept für den Bereich ROTEHORNINSEL mit Vorrang für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Umsetzung/Ergänzung des vorhandenen Tourismusleitkonzeptes usw.).

Das alles fehlt in der Berichterstattung der Volksstimme.

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Irreführende Berichterstattung zum Sachverhalt ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner und Stadtpark ROTEHORN durch die Volksstimme

(Quelle: Volksstimme, 18.05.2020)

Hinweis der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:

Das betreffende Gelände liegt nicht AM, sondern IM Landschaftspark Stadtpark Rotehorn!

Auf dem Lageplan ist im ca. oberen Drittel (15.000 m²) der Bereich dargestellt, der flächenmäßig (ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner) Gegenstand der Drucksache DS0460/19 war (lt. Drucksache: Errichtung eines Demenzzentrums und einer großen KITA).

Das ca. 2. Drittel im mittleren Bereich des hier dargestellten Lageplans befindet sich im Eigentum der Quart AG (weitere ca. 20.000 m²) und ist kein Gegenstand der Drucksache DS0460/19.

Das ca. 3. Drittel im unteren Bereich des hier dargestellten Lageplans befindet sich in kommunalem Eigentum (Gelände Tiefbauamt LH Magdeburg – Bereiche Bauhof und Straßenbeleuchtung) und ist kein Gegenstand der Drucksache DS0460/19.

Zur Erinnerung: MWG/WOBAU wollen ebenfalls im benachbarten Bereich (auch Stadtpark ROTEHORN) eine KITA bauen. Laut KITA-Planung wird (auch langfristig) im Stadtpark ROTEHORN keine KITA benötigt (In der Oststraße im Stadtteil Werder werden gerade zwei KITA`s umfangreich saniert.)

Zur Frage: Wo beginnt der Stadtpark? Lesen Sie bitte die Beiträge zum Denkmalschutz, zur Drucksache DS0460/19, die Antwort des Oberbürgermeisters auf unsere Einwohnerfrage, schauen Sie sich die Postkarte mit dem Mini-Bus an und benutzen Sie bitte Ihren gesunden Menschenverstand!

Was Sie dazu noch berücksichtigen sollten: Der Oberbürgermeister befindet sich mutmaßlich bereits im OB-Wahlkampf (Neuwahl des Oberbürgermeister der LH Magdeburg mutmaßlich ca. Mai 2022). Mutmaßlich meint er, mit einem neuen Stadtviertel bestehend aus Luxus-Wohnungen und Hotels PUNKTEN zu können, nachdem der Tunnelbau (wird jetzt anders genannt, damit es nicht so auffällt) bisher eher Minuspunkte für ihn gebracht hat und bringt.

Gleichzeitig wollen wir EU-Kulturhauptstadt 2025 werden?!

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Volksstimmebericht zum Ergebnis im Stadtrat am 14.05.2020: https://www.volksstimme.de/lokal/magdeburg/wohnungsbau-das-politikum-vom-bauen-am-park (Quelle: Volksstimme, 18.05.2020)

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Hier Nordpark, so könnte auch das Umfeld des ehemaligen Kulturhauses der Eisenbahner aussehen, die Basis dafür ist bereits vorhanden. (Foto: C. Meier, 08.05.2020)

Die Bestandsimmobilie ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner und sein grünes Umfeld in eine einem Stadtpark entsprechende Nutzung zu bringen (generationsübergreifend, Menschen aller sozialen Schichten und auch Benachteiligte einzubeziehen), das bleibt die spannende Aufgabe.

Wir hoffen sehr, dass der Investor mit seinen Möglichkeiten (1 Mill € allein für die Realisierung des Grünbereiches) eine Industriebrache in der Landeshauptstadt Magdeburg mit Blick auf die Elbe bzw. in die Natur im hochwassersicheren Bereich für sein Projekt nutzt und diese zu einem Park entwickelt, in dem alle gern wohnen möchten und können, dann wäre es zumindest ein richtiger Investor für die Landeshauptstadt Magdeburg.

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Kommentar der Bürgerinitiative Rettet den Stadtaprk Rotehorn zur Stadtratssitzung am 14.05.2020: TOP 5.19 – Einleitung Satzungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 250-6.1. „Rotehorn, südlich der Kanonenbahn“.

„… wenn jemandem ein Licht aufgeht, dann kann diese/-r nicht mehr hinter`s Licht geführt werden …“ (Zitat eines mir Unbekannten)

Die Stadträte der Fraktionen, die das o.g. Bauvorhaben abgelehnt haben, zeigten für uns ihre hohe Verantwortung bei der Abstimmung zur Drucksache DS0460/19 am 14.05.2020 besonders gegenüber den zu schützenden Bürgern, den älteren und demenzkranken Menschen, denn diese müssten in jedem Fall bei Hochwasser evakuiert werden.

Bei einem Hochwasser von 7,80 m liegt das Gelände  (ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner) zwar als Insel (von Hochwasser umgeben) im Trockenen, die Bewohner müssten dann allerdings wegen fehlender hochwassersicherer Zufahrt dort solange ohne Versorgung verharren, bis der Wasserpegel so weit sinkt, dass die Straße Am Winterhafen wieder nutzbar ist, was unfassbar für uns, auch von den Befürwortern so benannt wurde. Solch einem Projekt haben die Mitglieder im Stadtrat von CDU und SPD zugestimmt (Wohl wissend, dass bei Hochwasser mit entsprechendem Pegelstand sowieso der gesamte Bereich Ostelbien evakuiert werden muss.)

Der Drucksache und dem Projekt an diesem Standort war ohnehin nicht zuzustimmen, denn:

  • 2018 hatte der Oberbürgermeister, mutmaßlich aus taktischen Gründen, eine Drucksache zum gleichen Inhalt zurückgezogen, weil es ungeklärte Fragen gab (hochwassersichere Zufahrt fehlte, damit Baurecht ohnehin nicht möglich).
  • Am 14.05.2020 legte der Oberbürgermeister die Drucksache DS0460/19 vor, obwohl nicht einmal ansatzweise der Sachverhalt „hochwassersichere Zufahrt“ für diesen Bereich (ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner) geklärt war.
  • Die gesamte Drucksache mit Anlagen war dermaßen stümperhaft erarbeitet, dass es einer Beleidigung der Stadträte entspricht, ihnen so etwas als Entscheidungsgrundlage überhaupt vorzulegen.
  • Ein Teil der Unterlagen zur Drucksache DS0460/19 (inzwischen verändert) wurde nur an einige wenige auserwählte Stadträte/-innen ausgereicht.
  • Im Fall der Zustimmung zur Drucksache DS0460/19 sollten unausgesprochen mutmaßlich gleichzeitig Rahmenbedingungen für weitere Wohnbebauungen im Stadtpark ROTEHORN geschaffen werden.
  • Auf mündliche Aussage (in der Diskussion zur Drucksache) zweier Stadträte, die nach ihren eigenen Aussagen angeblich Kenntnis darüber hatten, dass der Investor bereit sei, weitere Zugeständnisse (1 Mill. € an die Stadt zu zahlen für Grüngestaltung im Stadtpark und die Realisierung einer hochwassersicheren Zufahrt über die Kanonenbahntrasse selbst finanzieren zu wollen) zu machen, um den Zuschlag zu erhalten, sollte der Stadtrat dieser Drucksache mehrheitlich zustimmen. Der Bereich Kanonenbahntrasse gehört aber nicht zum Beschlusstext der Drucksache DS0460/19 und noch dazu einem ganz anderen Eigentümer, der mit dieser Drucksache nichts zu tun hat.
  • Die Bezeichnung „Südlich der Kanonenbahn“ beinhaltet den gesamten Bereich Stadtpark ROTEHORN (hier eindeutig Landschaftspark Rotehorn) zwischen Alte Elbe und Stromelbe bis hin zur südlichen Rotehornspitze (nahe Salzquelle), was der OB mehrfach so ausgeführt hat, als es um die Bebauung Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße (MWG/WOBAU) ging.
  • Die zur Drucksache gehörenden Anlagen stimmen mit den bisherigen Beschlusslagen nicht überein (keine hochwassersichere Zufahrt, keine klare Beschreibung einer generellen Zufahrt zum Objekt, keine Erschließungszusage des Investors usw.).
  • Das neue Konzept des Investors lag vor der Abstimmung nur 9 Stadträten vor, den anderen Stadträten und der Öffentlichkeit war dieses nicht bekannt (neu: nur 30 Wohnungen für Familien mit Demenzkranken und keine Pflegestation, dafür ein Cafè mit ca. 130 Plätzen oder gar mehr, Arztpraxis, Physiotherapie und nur 32 Parkplätzen, eine Zufahrt über 2 fremde Grundstücke, sogar über den städtischen Bauhof ohne dass der OB angeblich schon wisse was, dort gebaut werden würde).
  • Der Bedarf einer KITA in diesem Bereich ist aktuell und nach künftigen KITA-Planungen der Landeshauptstadt Magdeburg nicht vorhanden.
  • In der vorgelegten Drucksache DS0460/19 und ihren Anlagen widersprechen sich die Aussagen Anteil Grünbereich und Anteil zu bebauender Bereich zum vorhandenen Gesamtbereich nach m². Die Angaben stimmen nicht mit der aktuellen 3. Fortschreibung des „Städebaulichen Rahmenplan Rotehorninsel März 2017“ überein  (ein Rahmenlan ist nur ein orientierendes Dokument und hat keine baurechtliche Wirkung, dieser Rahmenplan von März 2017 wurde ohne Bürgerbeteiligung und Zustimmung aufgestellt).
  • Die Fraktionen, die mit NEIN gestimmt hatten, forderten von der Stadtverwaltung einen Gesamtplan für die Rotehorninsel, der alle gesetzlichen Belange berücksichtigt, wie Natur-, Denkmal-, Klima- und Hochwasserschutz und der die entsprechenden Bereiche eindeutig ausweist. Bevor dieses Dokument nicht vorliegt, werde man keinem Bebauungsplan mehr zustimmen. Sie sehen, dass der Stadtpark wirklich scheibchenweise „zerlegt, zerstört“ wird, was sie nicht mehr akzeptieren/ hinnehmen werden.
  • In der Landeshauptstadt Magdeburg gibt es ausreichend andere, sogar hochwassersichere Bereiche mit lukrativer Aussicht, die für ein derartiges Projekt geeigneter sind. Die Umgestaltung einer Industriebrache z.B. würde die Entwicklung unserer Stadt wesentlich besser voran bringen als die weitere Zertsörung von vorhandenem StadtGRÜN (hier von der Stadt viele Jahre vernachlässigter Landschaftspark Rotehorn).
  • u.v.a..

Mit wem, seit wann und zu welchen Inhalten verhandelte der Oberbürgermeister am Stadtrat vorbei?

Wenn ein Oberbürgermeister einem Investor gegenüber Zusagen zum gewünschten Bauvorhaben macht, dabei mutmaßlich seine Kompetenzen überschreiten, dann  trägt er alleine auch die Verantwortung für die Verärgerung des Investors und setzt damit unsere Landeshauptstadt Magdeburg selbst in ein „schlechtes Licht“!

Fortsetzung folgt zeitnah.

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Fragen eines Stadtrates vom 06.12.2018 und Antworten der Stadtverwaltung vom 10.01.2019

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Peinliche, schon skandalöse Entscheidung des Ausschusses Stadtentwicklung/Bau/Verkehr am 07.05.2020 zur Drucksache DS0460/19 (Demenzzentrum/KITA im Gelände ehemaliges Klubhaus der Eisenbahner)

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– Wir bedanken uns beim Ausschussvorsitzenden, Herrn Stage, dass wir als Bürgerinitiative Rederecht erhalten haben und die Voraussetzungen dazu unter Corona-Pandemie-Vorschriften so unbürokratisch für uns geschaffen wurden.

– Wir sind entsetzt, weil von zahlreichen Stadträten/-innen massive Ortsunkenntnis, Unkenntnis der Sachlage, Nichtbefassen mit gesetzlichen Grundlagen, nicht Verstehen des Inhaltes der vorgelegten Drucksache DS0460/19 offen sichtlich wurde, die überwiegend unqualifizierten Aussagen zur Drucksache und auf Fragen einfach hingenommen wurden und dennoch eine Entscheidung mit mehrheitlicher Zustimmung getroffen wurde.

– Wir hoffen sehr, dass die Mitglieder im Stadtrat bis zur Entscheidung im Stadtrat (voraussichtlich am 14.05.2020) ihre „Hausaufgaben“ noch machen und endlich verstehen, was die Stadtverwaltung mit dem Stadtpark ROTEHORN machen will (Sie will den Stadtpark ROTEHORN nach und nach zubauen und unsere „GRÜNE LUNGE“ zerstören).

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Sehr geehrte Mitglieder im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg,

in keinem Ihrer Kommunalwahlprogramme steht, dass Sie im Stadtpark ROTEHORN einen neuen Stadtteil entwickeln (im Hochwasserschutzgebiet, im Klimaschutzgebiet, im FFH-Gebiet, im Bereich des Denkmalschutzes, und Verstoß des Baugesetzes, Bauen ohne Baugenehmigung usw.) wollen.

Die Zerstörung von lebenswichtigen Bereichen für das Gemeinwohl und die unsachgemäße Verwendung von Steuermitteln (öffentliche Finanzen) entspricht nicht dem Wählerwillen.

Falschaussagen in Kommunalwahlprogrammen sind schlicht und einfach WAHLBETRUG!

Nachdenken – Umdenken – Handeln —-> DS 0460/19 ablehnen! Und auch keine Schule in den Stadtpark ROTEHORN bauen!

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Drucksache 0460/19 Einleitung Satzungs-verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 250-6.1 „Rotehorn, südlich der Kanonenbahn“ (ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner) soll am 14. Mai 2020 (ursprünglich war bereits der 16.04.2020 vorgesehen) auf die Tagesordnung im Stadtrat der LH MD. OB plant in diesem Bereich Wohnen für Familien, Studenten und Demenzkranke, eine KITA, Gaststätte, Parkplatz und das alles im Landschaftspark Stadtpark Rotehorn (im Denkmal Garten Sachsen-Anhalt).

(Quelle: Volksstimme, 22.04.2020)
Hinweise der BI:
– Die hier dargestellten Übersichten stimmen inhaltlich nicht überein!

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Der Oberbürgermeister der LH MD will den Stadt- u. Kulturpark ROTEHORN im Eilverfahren weiter zerstören lassen, im Stadtrat die entsprechende Drucksache durchwinken lassen und das gegen den Willen der Mehrheit in der Bevölkerung und gegen geltendes Recht. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung/Bau/Verkehr will von Plänen einer Wohnbebauung im Gelände Tiefbauamt angeblich nichts wissen?

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Wozu bewirbt sich die LH Magdeburg eigentlich als EU-Kulturhauptstadt, wenn sie aktuell nichts besseres zu tun hat, als den Stadt- u. Kulturpark ROTEHORN zu zerstören durch:

  • fehlendes Verkehrskonzept,
  • PKW-Stellplätze ohne Ende will Stadt im Landschaftspark Stadtpark Rotehorn bauen lassen,
  • Straßenverkehr/Baustellenverkehr wird durch geschützte Alleen und den Landschaftspark geleitet,
  • geplante Hotels/ ´zig Wohnbebauungen,
  • weiterhin massive Abholzungen,
  • den Abriss von Bootshäusern
  • u.a.m. ?

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Zweifelhafte Bebauungspläne im Bereich ehemaliges Klubhaus der Eisenbahner: Link: https://www.volksstimme.de/lokal/magdeburg/bauplaene-wohnen-im-magdeburger-park (Quelle: Volksstimme, 28.02.2020).

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Hinweis: Hier handelt es sich nicht um irgendeinen Park, sondern den Stadt- u. Kulturpark ROTEHORN der Landeshauptstadt Magdeburg, ein touristisches Schwergewicht mit bedeutender Hochwasserschutz- u. Klimafunktion!!!

Besonders interessant ist das, was zwischen den Zeilen steht! Der Stadtpark ist ein Grünbereich und dort ist Wohnbebauung sowieso nicht erlaubt (lt. Baugesetz)!

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Bauen im Landschaftspark Stadtpark Rotehorn? Link: https://www.volksstimme.de/lokal/magdeburg/stadtpark-magdeburger-wobau-chef-kontra-wohnhaeuser (Quelle: Volksstimme, 29.02.2020)

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Achtung: („Nachtigall ick hör Dir trapsen!“)

– Stadtverwaltung (OB!) will Hauptsatzung und Geschäftsordnung im Stadtrat der LH Magdeburg ändern lassen.

– Stadtverwaltung (OB!) will Flächennutzungsplan der LH Magdeburg im Stadtrat ändern lassen.

– Stadtverwaltung (OB!) will Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) im Stadtrat ändern lassen.

– Und anderes mehr, was den Stadtpark ROTEHORN weiter zerstört!

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Warum wurde im Volksstimme-Artikel kein Wort zum Klimaschutz, Umweltschutz, Naturschutz, Denkmalschutz, Hochwasserschutz u.a. Gesetzen gegen die hier verstoßen werden soll verloren?

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Dieser nachfolgende Artikel bringt die Sichtweise des aktuellen Immobilienvertreters zum gegenwärtigen Bearbeitungsstand seines Vorhabens zum Ausdruck.

Hinweise der Bürgerinitiative:

– Der Stadtteil Werder besteht aus mehreren Teilen, die (bis auf den Bereich Stadtpark ROTEHORN) bereits dicht bebaut wurden und aktuell noch werden.

– Der Bereich, den der Investor hier bebauen will liegt im Landschaftspark Stadtpark Rotehorn, der als Denkmal Garten Sachsen-Anhalt geschützt ist und ein Teil des Stadt- u. Kulturparks ROTEHORN (Das grüne Herz der Landeshauptstadt Magdeburg!) ist.

– Laut Drucksache geht es um betreutes Demenzwohnen und eine große KITA, nicht auch um Wohnungen für Familien und Studenten!

– Es besteht dort (ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner) bereits eine Parkanlage, wenn auch zur Zeit ungepflegt!

– Der Investor sagt „Behördliche Hürden“. Dabei handelt es sich um Klimaschutz, Naturschutz, Umweltschutz, Denkmalschutz, Hochwasserschutz der Bevölkerung der LH Magdeburg!

– Auch ein Besitzer einer Trasse (hier der Kanonenbahn an der Tauben Elbe) ist an die bestehenden Gesetze gebunden!

– Wie war noch mal die Stadtratsentscheidung im September 2019 zu dieser Drucksache und warum? Der Oberbürgermeister hat diese Drucksache zurückgezogen, das heißt, dass der Stadtrat dazu bisher noch keinen Beschluss fassen konnte!

– Da der gesamte „Werder“ bereits bebaut ist (bis auf den STADTPARK), ist ein „gesamter B-Plan“ nicht zu erwarten (Es sei denn, alle bisherigen aufstehenden Bauten vom Großen Werder (im Norden der Insel) über den Werder und Kleinen Werder bis hin zur Rotehornspitze (Salzquelle) im Süden des Stadtteils Werder werden abgerissen und es soll neu gebaut werden.).

– Herr Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Herr Dr. Scheidemann: Was haben Sie dem Investor (am Stadtrat der LH Magdeburg vorbei) in Aussicht gestellt, wann und warum?+- Seit wann plant die Stadt im Stadtpark ROTEHORN ein Wohngebiet zu bauen?

– Wenn die WOBAU 400 Wohnungen dort im angrenzenden Bereich bauen will (wie der Investor im Artikel angeblich sagt), was und wo will dann die MWG bauen? In der entsprechenden Drucksache, die lediglich eine Prüfung (ob überhaupt dort gebaut werden darf/kann) vorsieht, ging es um 280 Luxuswohnungen für MWG und WOBAU zusammen!

– Baurecht für diesen Investor, der den Landschaftspark Stadtpark Rotehorn südlich der Kanonenbahn zubauen will, soll es im ersten Quartal 2021 geben Herr Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper (Chef der Stadtverwaltung) und Herr Dr. Scheidemann (Mitarbeiter der Stadtverwaltung)? Auf welcher Basis eigentlich –> im PARK DER MAGDEBURGER???

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Beratung der DS 0460/19 wurde im Ausschuss (Stadtrat) Stadtplanung/Bau/Verkehr am 02.04.2020 verschoben!!! –> Das ist aus Sicht der Bürgerinitiative auf jeden Fall erst einmal eine kluge Entscheidung und positiv für den Erhalt des Landschaftsparks Stadtpark Rotehorn. Link: https://ratsinfo.magdeburg.de/si0057.asp?__ksinr=121190 (Quelle: www.magdeburg.de, 03.04.2020)

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Zur Drucksache (DS 0460/19) zum Bauvorhaben (B-Plan Nr. 250-6.1)(ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner) mit dem in mehrfacher Hinsicht interessanten Titel: „Rotehorn, südlich der Kanonenbahn“

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Investoren kämpfen um dieses Gebiet für eine Wohnbebauung, die wir als Bürgerinitiative ablehnen, weil wir den Stadtpark ROTEHORN als Bereich für Kultur, Sport, Freizeit für alle Generationen und sozialen Schichten der Bevölkerung erhalten möchten.

Eine Bauvoranfrage ist keine Bestätigung eines Bauantrages.

Im Stadtrat wurde eine entsprechende Drucksache zur Bebauung abgelehnt.

Ein Bebauungsplan ist laut digitalem Stadtplan (Stand: Januar 2019) nicht ausgewiesen worden.

Was plant die Stadtverwaltung der LH Magdeburg für diesen Bereich tatsächlich und an den Bürgern vorbei?

Das Gelände soll bereits einem privaten Investor gehören? Wann hat er es wie erworben und was sagt das Tourismusleitkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg (2001) dazu? (Hinweis: Flächentausch ist eine allgemein übliche Methode, um gesellschaftliche Interessen umsetzen zu können.)

Ausgewählte Veröffentlichungen in den Medien:

Quelle: Volksstimme, 07.09.2018 (Seite 1)
Quelle: Volksstimme, 07.09.2018 (Seite 2)

2 Kommentare

Ratsmehrheit stoppt Bau am Winterhafen

Warum schreibt man nicht, dass das Bauvorhaben eines Oldenburger Investor am Winterhafen das hochwassergefährdete Gebiet im/am Stadtpark Magdeburg ist? Kaum wird eine Luxuswohnsiedlung am Stadtmarsch angekündigt, wird schon eine weitere Luxuswohnsiedlung in bester grüner Lage im Stadtrat diskutiert.

Schön, dass es erstmal nicht geklappt hat und einige Ratsmitglieder ihr Gewissen für die Magdeburger entdeckten. Ich gratuliere Allen, die dazu beigetragen haben, dass der Stadtpark weiter den Magdeburgern erhalten bleibt.

Und an die Oldenburger Investoren gerichtet, kann ich nur feststellen, dass wir einerseits genug Brachflächen innerhalb des eigentlich bebauten Stadtgebietes haben und andererseits ich eher dafür bin, wenn regionale Unternehmen hier wirken würden.

Mir reichen die „unverwechselbaren “ Betonburgen, die man bisher ins Stadtgebiet hinein“geklotzt“ hatte. Diese Betonburgen kann man in den benachbarten westlichen Bundesländern auch bewundern. Wie zum Beispiel dieses furchtbare Gebäude mit dem eckigen Säulengang am Standort des ehemaligen „Blauen Bock“.

Vage Zukunft für neue Ostschule

Der Standort Friedrich Ebert Str., die wohl beste und günstigste Lösung wird leider ausgeblendet, weil eine Stadträtin ihr Kind dort hat. Als Begründung war von ihr ins Feld gezogen worden, weil diese Masse an Mutti-Express auf dieser Straße regelmäßig zu Verkehrsstau auf der Friedrich Ebert Str. führen würde. Ich denke, die Faulheit der Muttis auf dem unmittelbar neben dem Schulgelände liegenden Parkplatz drauf zufahren und die Kinder in der Faulheit zu unterstützen um ganze 30-50 Meter nicht laufen zu lassen, führt zu diesem von mir noch nicht bemerkten Stauproblem.

Der Standort Winterhafen verbietet sich von selbst, denn hier will man für die beabsichtigten Luxus-Wohnbauten mit der Errichtung der Schule eine vorbereitende Maßnahme schaffen. Steht erst einmal die Schule, könnte man auch ein paar Häuser drum herum platzieren, so mutmaßlich der Plan. Obwohl dieser Bereich als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist, und bei Hochwasser eventuell kein Zugang zur Schule möglich ist. Eine Straße müsste auch großzügig ausgebaut werden, wie so eine Option, um den der Luxus-Wohnbebauung Vorschub zu leisten.

Der Standort Am Brellin würde die Möglichkeit einer Brücke über die Alte Elbe in Verlängerung der Friedrich Ebert Str. für immer unmöglich machen. Magdeburg sollte bedenken, dass ein zweiter Brückenschlag durch die Pylonbrücke nicht mal die Verkehrsprobleme der heutigen Zeit abfängt, da diese um zwei Spuren schon jetzt zu gering ausgelegt wurde. Für eine Landeshauptstadt ist die Verkehrssituation grauenvoll und gehört mal in wirklich verantwortungvolle Hände gelegt, die auch entsprechende Visionen der Zukunft für Magdeburg haben.

Zugunsten des Stadtparkes sollten alle noch bestehenden Bauten südlich der Kanonenbahn verschwinden und die Flächen aufgeforstet werden. Der Messeplatz wieder hergerichtet und ebenfalls die Fläche der ehemaligen Gärten zum Stadtpark mit Bäumchen aufgeforstet dem Stadtpark angegliedert werden. Klar, dass das Wohngebäude und das Funkhaus bestehen bleiben wird. Wie auch der Parkplatz und die Stadthalle / Aussichtsturm . Auch wäre so was wie dieser ehemalige Schwarzbau Jägerhütte sicher wieder eine sinnvolle gastronomische Einrichtung inkl. einiger öffentlicher Toiletten.



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