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unsere Meinung dazu
Die ROTEHORNINSEL befindet sich im Außenbereich und darf lt. Bau-Gesetzbuch nicht bebaut werden.
Alle in diesem Bereich zur Zeit bekannten und aufgeführten Baumaßnahmen werden aktuell nicht umfänglich im „Städtebaulichen Rahmenplan ROTEHORNINSEL Magdeburg“ ausgewiesen.
Der aktuelle „Städtebauliche Rahmenplan ROTEHORNINSEL Magdeburg“ (März 2017) entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es fehlen Stellungnahmen bzw. Studien zum Hochwasserschutz, zur Umweltverträglichkeit, zu Verkehrsbelastungen, zu Klimaauswirkungen, zu Auswirkungen auf das Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet (FFH-Gebiet) NATURA 2000 bzw. zum Naturschutz allgemein, zum Denkmalschutz usw. .
Die Einwohner/-innen der Landeshauptstadt Magdeburg wurden unzureichend oder überhaupt nicht zu entsprechenden Entscheidungen einbezogen, was einem mutmaßlichen Gesetzverstoß gleich kommt.
Erst durch eine Gesamtbetrachtung aller bekannten und künftigen Baumaßnahmen auf der ROTEHORNINSEL wird das Ausmaß der Zerstörung des Stadtparks ROTEHORN bewusst.
Es sind auch stadtplanerische Belange (z.B. fließender und ruhender Verkehr, Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen für Großveranstaltungen, klimatische Bedingungen, Einfluss auf angrenzende Stadtteile, touristisch/wirtschaftliche Bedeutung des Stadtparks ROTEHORN, …) zu beachten, deshalb:
- Ein ganz klares N E I N zu Wohnbebauungen und K E I N E Hotels auf der Rotehorninsel/ dem Stadtpark der Landeshauptstadt Magdeburg.
- Erhalt unserer „grünen Lunge“ im Innenstadtbereich der Landeshauptstadt Magdeburg! Erhalt der Rotehorninsel/ des Stadtparks als Freizeit-, Erholungs- u. Kulturbereich für alle Magdeburger, Gäste und nachfolgende Generationen!
- Den „Städtebaulichen Rahmenplan Rotehorninsel Magdeburg“ durch den neuen Stadtrat zu prüfen und zu aktualisieren mit transparenter und umfassender Bürgerbeteiligung.
- Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Hochwasser-, Denkmal-, Natur- u. Klimaschutz. Beachtung der bereits gegebenen Hinweise und Stellungnahmen.