(Stand: 27.09.2020)
Denkmalgeschützte Stadtparkstraße mit denkmalgeschützter Lindenallee am geschützten Biotop Taube Elbe
„Stadtparkstraße“ neben dem eingetragenen Biotop „Taube Elbe“ Zur Erinnerung, ehe die Akte weg ist! Das kann ein Baum! Stadtparkstraße Eingriff in den Denkmalschutz der Straße! veränderter Kurvenbereich! Zerstörung durch Baufahrzeuge! Eigenartige Baufeldgrenze inmitten der geschützten Allee! Markierte Baufeldgrenze? 1. Kennzeichnungen beachten! 2. Was hat der Teer da im Kopfsteinpflaster zu suchen? 3. Man beachte die Sachverhalte im Hintergrund!
Aktuell (Mai 2020) ist diese doppelt denkmalgeschützte Straße ohne Grund auch noch Hauptumleitungsstrecke. (Fotos: C. Meier, 13.03.2020)
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Geplante Verlängerung der Stadtparkstraße und geplante Umwidmung zur Hauptzufahrtsstraße für die ROTEHORNINSEL
Eine Straße, die nicht zum Leistungsumfang Ersatzbrückenbau Strombrücke gehört und für die es keine Baugenehmigung und keine finanzielle Grundlage gibt!
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Antwort der Stadtverwaltung auf Einwohnerfrage vom 14.11.2020 (Verlängerung Stadtparkstraße).
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Antwort der Stadtverwaltung auf Einwohnerfrage vom 05.12.2019 (Stadtparkstraße)
Im Planfeststellungsverfahren war auf direkte Bürgernachfrage nur vom Ausbau von Knotenpunkten die Rede nicht von einer neuen Straße zur Stadtparkstraße.
Für die Sanierung von Stadthalle, Hyparschale, Bühnentechnik zu Veranstaltungen u.a. werden große Transportfahrzeuge mit entsprechenden Lasten benutzt (Schwerlasttransporte/Transporte mit schweren Lasten bzw. hohen Aufbauten/Ladungen) und auch hoher Individualverkehr werden durch diese Festlegung der Verkehrsführung mit voller Absicht der Stadtverwaltung die unter Denkmalschutz stehende Stadtparkstraße Stück für Stück zerstören!
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Impressionen vor Ort





Dokument der Stadtverwaltung:

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Anfrage zur Stadtparkstraße vom 23.09.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit erstaunen habe ich am Samstag, den 21.09.2019 und am 22.09.19 festgestellt, dass die Stadtparkstraße und besonders die geschützten Grünstreifen, zum Parken „freigegeben“ waren. Ja, es wurde sogar ein denkmalgeschützer Bereich mittels „Flatterband“, als Parkbereich ausgewiesen. Weiterhin erfolgte die Einweisung ausgewählter Fahrzeuge, durch einen privaten Ordnungsdienst, auf diese geschützten Flächen.
Wie Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen können, gehört die Stadtpakstraße, mit Ihren Grünbereichen zwischen den geschützten Linden, zum Baudenkmal-Garten und untersteht somit einem besonderen Schutz!
Weiterhin finde ich es befremdlich, wenn die illegal gerodete Fläche der MWG, gleich neben der Kleingartenanlage (KGA) Am Domfelsen, als Besucher-Parkplatz ausgewiesen und genutzt wurde (es waren entsprechende Parkschilder aufgestellt).
Wie kann das alles sein? Ich bitte um ein schriftliche Rückinformtion.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Fiedler
Bürgerintitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!
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Antwort vom 15.07.2019 auf eine Anfrage zur Stadtparkstraße:
Sehr geehrte Frau Fiedler,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worten zur Entwicklung des Stadtparks Rotehorn aus Ihrer Sicht. Als untere Denkmalschutzbehörde nehmen wir Ihre persönlich Einschätzung zur Kenntnis ohne diese jedoch zu teilen.
Das Gebiet des Stadtparks Rotehorn ist seit Jahren Gegenstand öffentlicher Planungen mit einer sehr umfangreichen Beteiligung von Ämtern und gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Stadtpolitik.
Zu Ihrer Frage zur Aufnahme der Stadtparkstraße in das Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg möchten wir Ihnen folgende Auskunft geben: Der Stadtpark Rotehorn stellt als Gartendenkmal ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dar und wurde in den frühen 1990er Jahren in das Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg aufgenommen. Für die Anerkennung der Denkmaleigenschaft und die Führung des Denkmalverzeichnisses des Landes Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle/Saale zuständig. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals (Oberbegriff) in das Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg bedarf daher keines Beschlusses des Stadtrats.
Die Stadtparkstraße wurde im Sinne einer Erweiterung des Gartendenkmals/Baudenkmals Stadtpark Rotehorn im Jahr 2017 zu einem Bestandteil der denkmalgeschützten Parkanlage. Die alleenartige Straße vernetzt den eigentlichen Stadtpark mit dem Stadtteil Werder.
Als Anhang haben wir Ihnen einen Auszug aus der Denkmalkarte und eine Beschreibung des Baudenkmals/Gartendenkmals Stadtpark Rotehorn beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
i.A Michael Ertl
Landeshauptstadt Magdeburg
Stadtplanungsamt Untere Denkmalschutzbehörde
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
Telefon: 0391/ 540 53 51 Fax: 0391/ 540 52 92 email: michael.ertl@spa.magdeburg.de
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Wo beginnt der Stadtpark ROTEHORN?
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Ausgewählte Veröffentlichungen in den Medien:

(Quelle: Volksstimme, 28.08.2019)