Ausbau/Verlängerung der Stadtparkstraße

(Stand: 27.03.2022)

StadtparkstraßeWird von der Stadtverwaltung zerstört!

Wie soll das funktionieren, eine neue Hauptzufahrt in den Stadtpark über die denkmalgeschützte Stadtparkstraße?

– Die denkmalgeschützte Stadtparkstraße ist nur 6 m breit. Busse und LKW haben eine Breite von 2,55 m (+ 2 x 0,25 m für die Außenspiegel) und auch eine entsprechende Höhe, die die   Lindenallee zerstören.

– Für eine Fortführung des Fuß- und Radweges mit einer Breite von 4,50 m (Verlängerung der Stadtparkstraße) zwischen den geschützten Linden hindurch ist kein ausreichender Platz vorhanden, denn dort stehen unter Naturschutz stehende Lindenbäume (eine Allee).

– Wie sollen ca. 3.000 Fahrzeuge/Tag diese neue Zufahrt nutzen können, ohne Schäden an der denkmalgeschützten Stadtparkstraße, den geschützten Lindenalleen und dem angrenzenden geschützten Biotop Taube Elbe anzurichten und diese dadurch zu vernichten? Hinweis: Es gibt eine Zufahrt über die Straße Kleiner Stadtmarsch, die noch dazu hochwassersicher ist!

Eine Umweltverträglichkeitsstudie für diesen sehr sensiblen Bereich gibt es bis heute nicht. Es gibt eine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Projekt Ersatzneubau Strombrückenzug, die Teile des Bereiches berührt und selbst diese dort enthaltenen Forderungen wurden einfach missachtet!

Wieviel Grün bereits unter dem „Deckmantel“ des Projektes Ersatzneubau Strombrückenzug vernichtet wurde, das zeigen die folgenden Bilder:

Es ist schon nach „12 Uhr“, was den Erhalt bzw. die Entwicklung des Stadtparks in der Landeshauptstadt Magdeburg angeht. Das gilt für beide Teile des Stadtparks gleichermaßen:

1. Landschaftspark – Baudenkmal Sachsen-Anhalt Stadtpark Rotehorn (südlich der Kanonenbahn)

2. sogenannter „ungeschützter Bereich“ nördlich der Kanonenbahn, der in Teilen unter Naturschutz und Denkmalschutz steht).

Die „Grüne Lunge“ der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadtpark ROTEHORN stirbt langsam, aber noch können wir sie gemeinsam retten!

R. Fiedler, Sprecherin der BI: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! n.e.

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Aktueller Umgang der Stadtverwaltung der LH Magdeburg mit der denkmalgeschützten Stadtparkstraße (18.09.2021)

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Stadtparkstraße in Gefahr!

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Anmerkung der BI zur Pressemitteilung v. 15.06.2021 (Stadtparkstraße):

Keine Baugenehmigung, keine Bestätigung/Legitimation (Das Planfeststellungsverfahren zum Projekt Ersatzneubau Strombrücke sieht diesen Straßenanschluss nicht vor!) für die Zerstörung der denkmalgeschützte Stadtparkstraße und doch wird es diesen Denkmalbereich, diese wunderschöne, geschützte Linden-Allee sowie das geschützte Biotop „Taube Elbe“ bald nicht mehr geben!

Wie „verlogen“ sind mutmaßlich der Oberbürgermeister, Teile seiner Stadtverwaltung und besonders die CDU- und SPD-Stadträte*innen? Wie kann man in Zeiten des Klimawandels die „Grüne Lunge“ der Landeshauptstadt Magdeburg der Allgemeinheit entziehen und skrupellos vernichten??? (Stand:17.06.2021)

Pressemitteilung von Dienstag, 15. Juni 2021
Landeshauptstadt Magdeburg

Abschnitt der Stadtparkstraße voll gesperrt
Verkehrseinschränkungen dringend erforderlich

Vom 21. Juni bis voraussichtlich 7. September ist der nördliche Abschnitt der Stadtparkstraße im Bereich der ehemaligen Kleingartensparte voll gesperrt. Grund sind Arbeiten für die Anbindung der neuen Verkehrsanlage des Ersatzneubaus Strombrückenzug an die bestehende Stadtparkstraße.
 
Die Umleitung erfolgt über den Kleinen Stadtmarsch, den Heinrich-Heine-Weg (südlich der Hyparschale) und den Seilerweg. Die Zuwegung für anliegende Grundstücke, zum Beispiel zum Landesfunkhaus, wird gewährleistet.
 
Da auch an der Hyparschale gebaut wird, musste die Fahrbahn des dortigen Abschnitts vom Heinrich-Heine-Weg für den Umleitungsverkehr räumlich etwas verlegt werden. Durch die dortige Straßenbreite stehen für beide Fahrtrichtungen insgesamt nur 5,50 Meter zur Verfügung. Deshalb werden Vorrangschilder aufgestellt, die den Gegenverkehr regeln.
 
Der neue Abschnitt der Stadtparkstraße wird entlang der Westseite des Zollhafens verlaufen und in Höhe der früheren Kleingartensparte an die bestehende Stadtparkstraße angeschlossen. Für diese Anbindung müssen unter anderem zahlreiche Versorgungsleitungen verlegt werden.

Kontaktdaten: Landeshauptstadt Magdeburg
Büro des Oberbürgermeisters
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69, -2717 FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de

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Bäume retten das Klima der Landeshauptstadt Magdeburg, nicht nur deshalb muss auch die geschützte Lindenallee in der Stadtparkstraße erhalten bleiben!

Wir sind gesund u. wichtig!

Wir leben ca. 300 Jahre!

Wir schaffen gutes Klima!

(nicht nur für die Innenstadt der Landeshauptstadt Magdeburg)

Wir, die natur- u. denkmalgeschützten Allee-Bäume der Stadtparkstraße in der Landeshauptstadt Magdeburg         

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Denkmalgeschützte Stadtparkstraße mit denkmalgeschützter Lindenallee am geschützten Biotop Taube Elbe

Die denkmalgeschützte Stadtparkstraße und ihre denkmalgeschützte Lindenallee schreien laut um Hilfe (Massive Zerstörung findet aktuell statt.)! Mutmaßlich wollen Oberbürgermeister und Stadtverwaltung die Stadtparkstraße zur Hauptzufahrt für die ROTEHORNINSEL machen. Warum hören das die Mitglieder im Stadtrat der LH Magdeburg nicht und verhindern dieses nicht? Tourismus ist ein Wirtschaftsfaktor und maßgebend für die Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg?

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Geplante Verlängerung der Stadtparkstraße und geplante Umwidmung zur Hauptzufahrtsstraße für die ROTEHORNINSEL

Denkmalschutz, Naturschutz, Klimaschutz, Umweltschutz, Baugesetz usw. werden durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg missachtet und eine Verlängerung der Stadtparkstraße (ohne Baugenehmigung und ohne finanzielle Einordnung im Haushalt der LH Magdeburg, ohne Stadtratsbeschluss bereits als künftige Hauptzufahrt zum Stadtpark ROTEHORN (mit Stadthalle, Hyparschale, Messeplatz usw.) realisiert.

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++ Eilmeldung + Zerstörung der Stadtparkstraße STOPPEN! ++

A –> Die Stadtparkstraße beginnt an der Straße Kleiner Stadtmarsch, endet im Bereich Stadthalle und steht seit 2017 unter Denkmalschutz und gehört zum Baudenkmal-Garten-Sachsen/Anhalt-Stadtpark Rotehorn. Sie wird von unter Naturschutz stehenden Alleen eingefasst und liegt am eingetragenen Biotop Taube Elbe.

B –> Zum Projekt Ersatzneubau Strombrücke gehören die Knotenpunkte zu den abgehenden Straßenanschlüssen (Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses v. 08.09.2017).

C –> Für die bereits im Bau befindliche Verbindungsstraße vom Messeplatz zur denkmalgeschützten Stadtparkstraße (erstes Teilstück) gibt es mutmaßlich keine Baugenehmigung. Dieses Straßenstück wird aktuell als sogenannte „Verlängerung der Stadtparkstraße“ bezeichnet.

D –> Das zweite Teilstück der geplanten sogenannten „Verlängerung der Stadtparkstraße“ soll vom Knotenpunkt Strombrücke bis zum Messeplatz führen.

Die Finanzierung der beiden Teilstücke (hier C und D genannt) der sogenannten „Verlängerung der Stadtparkstraße“ soll über Eigenmittel der LH Magdeburg erfolgen, da hierfür keine Fördermittel zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 bereitgestellt wurden (lt. DS0341/18)

A –> geschützte Stadtparkstraße (Baudenkmal-Garten-Sachsen/Anhalt-Stadtpark Rotehorn) (Foto: Google Earth, 2018)

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Wer hat diesen Auftrag (sogenannte „Verlängerung der Stadtparkstraße einschließlich Anbindung an die denkmalgeschützte Stadtparkstraße) ausgelöst? Welche Kosten entstehen der LH Magdeburg durch diesen Auftrag? Unter welcher Position werden diese Kosten im Haushalts- bzw. Investitionsplan geführt? Waren für diese Maßnahmen Beschlüsse des Stadtrates der LH Magdeburg erforderlich und wenn ja, wo sind diese nachzulesen?

Aus unserem Schreiben vom 21.12.2020 an die Fraktionen im Stadtrat und den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg: Zitat: „… hiermit informieren wir Sie, dass seit einigen Tagen im Bereich der natur- und denkmalgeschützten Stadtparkstraße (Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtteil Werder, ROTEHORNINSEL) Rodungen/Fällungen und Tiefbauarbeiten stattfinden. Nach Recherchen der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! sind diese Arbeiten in diesem Bereich nicht zulässig! …“ (Zitatende)

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Antwort der Stadtverwaltung auf Einwohnerfrage vom 14.11.2020 (Verlängerung Stadtparkstraße).

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Antwort der Stadtverwaltung auf Einwohnerfrage vom 05.12.2019 (Stadtparkstraße)

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Impressionen vor Ort

Denkmalgeschütze Stadtparkstraße, Blick von der Ausfahrt Winterhafen in Richtung MDR-Einfahrt (Foto: U. Meier, 07/2019)
Denkmalgeschützte Stadtparkstraße, Standort: Einfahrt Winterhafen mit Blick auf die Straße Kleiner Stadtmarsch und die Kleingartenanlage Am Domfelsen. Heimlich still und leise wurde schon einmal der Kurvenradius verändert. (Foto: U.Meier, 07/2019)
Die Planungen der Stadtverwaltung sehen an der Abbiegung der denkmalgeschützten Stadtparkstraße den Anschluss an die zu errichtende neue Stadtparkstraße (im Hintergrund von der Strombrücke kommend) vor. (Foto: U. Meier, 07/2019)
Über dieses Gelände plant die Stadtverwaltung u.a. die Verlängerung (neue Stadtparkstraße) der Stadtparkstraße zur Strombrücke, obwohl die Beschlusslage das nicht hergibt. (Foto: U. Meier, 07/2019)
Beweisstück: An der neuen Stadtparkstraße wurde und wird bereits gebaut! Allerdings befindet sich dieser Kanaldeckel im Schwarzen Weg. (Foto: C. Meier, 06.09.2019)

Dokument der Stadtverwaltung:

Verlauf der denkmalgeschützten Stadtparkstraße und Nachweis, dass die Stadtparkstraße seit 2017 zum Baudenkmal-Garten gehört (grün gekennzeichnet) (Foto: U. Meier, 07/2019)

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Anfrage zur Stadtparkstraße vom 23.09.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit erstaunen habe ich am Samstag, den 21.09.2019 und am 22.09.19 festgestellt, dass die Stadtparkstraße und besonders die geschützten Grünstreifen, zum Parken „freigegeben“  waren.   Ja, es wurde sogar ein denkmalgeschützer Bereich mittels „Flatterband“, als Parkbereich ausgewiesen. Weiterhin erfolgte die Einweisung ausgewählter  Fahrzeuge, durch einen privaten Ordnungsdienst, auf diese geschützten Flächen.  

Wie Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen können, gehört die Stadtpakstraße, mit Ihren Grünbereichen zwischen den geschützten Linden, zum Baudenkmal-Garten und untersteht somit einem besonderen Schutz!

Weiterhin finde ich es befremdlich, wenn die illegal gerodete Fläche der MWG, gleich neben der Kleingartenanlage (KGA) Am Domfelsen, als Besucher-Parkplatz ausgewiesen und genutzt wurde (es waren entsprechende Parkschilder aufgestellt).

Wie kann das alles  sein?   Ich bitte um ein schriftliche Rückinformtion.  

Mit freundlichen Grüßen

Renate Fiedler

Bürgerintitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!

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Antwort vom 15.07.2019 auf eine Anfrage zur Stadtparkstraße:

Sehr geehrte Frau Fiedler,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worten zur Entwicklung des Stadtparks Rotehorn aus Ihrer Sicht. Als untere Denkmalschutzbehörde nehmen wir Ihre persönlich Einschätzung zur Kenntnis ohne diese jedoch zu teilen. 

Das Gebiet des Stadtparks Rotehorn ist seit Jahren Gegenstand öffentlicher Planungen mit einer sehr umfangreichen Beteiligung von Ämtern und gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Stadtpolitik.  

Zu Ihrer Frage zur Aufnahme der Stadtparkstraße in das Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg möchten wir Ihnen folgende Auskunft geben:   Der Stadtpark Rotehorn stellt als Gartendenkmal ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dar und wurde in den frühen 1990er Jahren in das Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg aufgenommen. Für die Anerkennung der Denkmaleigenschaft und die Führung des Denkmalverzeichnisses des Landes Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle/Saale zuständig. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals (Oberbegriff) in das Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg bedarf daher keines Beschlusses des Stadtrats.

Die Stadtparkstraße wurde im Sinne einer Erweiterung des Gartendenkmals/Baudenkmals Stadtpark Rotehorn im Jahr 2017 zu einem Bestandteil der denkmalgeschützten Parkanlage. Die alleenartige Straße vernetzt den eigentlichen Stadtpark mit dem Stadtteil Werder.  

Als Anhang haben wir Ihnen einen Auszug aus der Denkmalkarte und eine Beschreibung des Baudenkmals/Gartendenkmals Stadtpark Rotehorn beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

i.A   Michael Ertl

Landeshauptstadt Magdeburg
Stadtplanungsamt Untere Denkmalschutzbehörde
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Telefon: 0391/ 540 53 51 Fax:      0391/ 540 52 92 email: michael.ertl@spa.magdeburg.de

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Wo beginnt der Stadtpark ROTEHORN?

Hinweis der Bürgerinitiative: Als Stadtteil Werder wird die gesamte Insel (begrenzt durch Alte Elbe und Stromelbe) bezeichnet.

Südlich von Anna-Ebert-Brücke/Zollbrücke/Strombrücke befindet sich der Stadtpark ROTEHORN (auch Stadtpark, Kulturpark, Rotehorninsel genannt) einschließlich Kleiner Werder.

Der Landschaftspark Stadtpark Rotehorn im englischen Stil befindet sich südlich der Kanonenbahn und ist Bestandteil des Denkmals-Garten in Sachsen-Anhalt. Er befindet sich auch im Stadtpark ROTEHORN.

Im Norden des Stadtteils Werder (ab Nordbrückenzug) befindet sich der Große Werder, das sogenannte Beamtenviertel. Auch in diesem Bereich befand sich ein Fort.

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Ausgewählte Veröffentlichungen in den Medien:

(Quelle: Volksstimme, 28.08.2019)

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