(Stand: 27.03.2022)
Stadtparkstraße – Wird von der Stadtverwaltung zerstört!
Wie soll das funktionieren, eine neue Hauptzufahrt in den Stadtpark über die denkmalgeschützte Stadtparkstraße?
– Die denkmalgeschützte Stadtparkstraße ist nur 6 m breit. Busse und LKW haben eine Breite von 2,55 m (+ 2 x 0,25 m für die Außenspiegel) und auch eine entsprechende Höhe, die die Lindenallee zerstören.
– Für eine Fortführung des Fuß- und Radweges mit einer Breite von 4,50 m (Verlängerung der Stadtparkstraße) zwischen den geschützten Linden hindurch ist kein ausreichender Platz vorhanden, denn dort stehen unter Naturschutz stehende Lindenbäume (eine Allee).
– Wie sollen ca. 3.000 Fahrzeuge/Tag diese neue Zufahrt nutzen können, ohne Schäden an der denkmalgeschützten Stadtparkstraße, den geschützten Lindenalleen und dem angrenzenden geschützten Biotop Taube Elbe anzurichten und diese dadurch zu vernichten? Hinweis: Es gibt eine Zufahrt über die Straße Kleiner Stadtmarsch, die noch dazu hochwassersicher ist!
Eine Umweltverträglichkeitsstudie für diesen sehr sensiblen Bereich gibt es bis heute nicht. Es gibt eine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Projekt Ersatzneubau Strombrückenzug, die Teile des Bereiches berührt und selbst diese dort enthaltenen Forderungen wurden einfach missachtet!
Wieviel Grün bereits unter dem „Deckmantel“ des Projektes Ersatzneubau Strombrückenzug vernichtet wurde, das zeigen die folgenden Bilder:
Es ist schon nach „12 Uhr“, was den Erhalt bzw. die Entwicklung des Stadtparks in der Landeshauptstadt Magdeburg angeht. Das gilt für beide Teile des Stadtparks gleichermaßen:
1. Landschaftspark – Baudenkmal Sachsen-Anhalt Stadtpark Rotehorn (südlich der Kanonenbahn)
2. sogenannter „ungeschützter Bereich“ nördlich der Kanonenbahn, der in Teilen unter Naturschutz und Denkmalschutz steht).
Die „Grüne Lunge“ der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadtpark ROTEHORN stirbt langsam, aber noch können wir sie gemeinsam retten!
R. Fiedler, Sprecherin der BI: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! n.e.
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Aktueller Umgang der Stadtverwaltung der LH Magdeburg mit der denkmalgeschützten Stadtparkstraße (18.09.2021)
Stadtparkstraße:
vorhandene Breite = ca.6m
geplante Breite = ca.14mBeschädigte Wurzelbereiche der Bäume Kurvenbereich denkmalgeschützte Stadtparkstraße
(Fotos: R. Fiedler, 18.09.2021)
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Stadtparkstraße in Gefahr!
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Anmerkung der BI zur Pressemitteilung v. 15.06.2021 (Stadtparkstraße):
Keine Baugenehmigung, keine Bestätigung/Legitimation (Das Planfeststellungsverfahren zum Projekt Ersatzneubau Strombrücke sieht diesen Straßenanschluss nicht vor!) für die Zerstörung der denkmalgeschützte Stadtparkstraße und doch wird es diesen Denkmalbereich, diese wunderschöne, geschützte Linden-Allee sowie das geschützte Biotop „Taube Elbe“ bald nicht mehr geben!
Wie „verlogen“ sind mutmaßlich der Oberbürgermeister, Teile seiner Stadtverwaltung und besonders die CDU- und SPD-Stadträte*innen? Wie kann man in Zeiten des Klimawandels die „Grüne Lunge“ der Landeshauptstadt Magdeburg der Allgemeinheit entziehen und skrupellos vernichten??? (Stand:17.06.2021)
Pressemitteilung von Dienstag, 15. Juni 2021
Landeshauptstadt Magdeburg
Abschnitt der Stadtparkstraße voll gesperrt
Verkehrseinschränkungen dringend erforderlich
Vom 21. Juni bis voraussichtlich 7. September ist der nördliche Abschnitt der Stadtparkstraße im Bereich der ehemaligen Kleingartensparte voll gesperrt. Grund sind Arbeiten für die Anbindung der neuen Verkehrsanlage des Ersatzneubaus Strombrückenzug an die bestehende Stadtparkstraße.
Die Umleitung erfolgt über den Kleinen Stadtmarsch, den Heinrich-Heine-Weg (südlich der Hyparschale) und den Seilerweg. Die Zuwegung für anliegende Grundstücke, zum Beispiel zum Landesfunkhaus, wird gewährleistet.
Da auch an der Hyparschale gebaut wird, musste die Fahrbahn des dortigen Abschnitts vom Heinrich-Heine-Weg für den Umleitungsverkehr räumlich etwas verlegt werden. Durch die dortige Straßenbreite stehen für beide Fahrtrichtungen insgesamt nur 5,50 Meter zur Verfügung. Deshalb werden Vorrangschilder aufgestellt, die den Gegenverkehr regeln.
Der neue Abschnitt der Stadtparkstraße wird entlang der Westseite des Zollhafens verlaufen und in Höhe der früheren Kleingartensparte an die bestehende Stadtparkstraße angeschlossen. Für diese Anbindung müssen unter anderem zahlreiche Versorgungsleitungen verlegt werden.
Kontaktdaten: Landeshauptstadt Magdeburg
Büro des Oberbürgermeisters
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69, -2717 FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
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Bäume retten das Klima der Landeshauptstadt Magdeburg, nicht nur deshalb muss auch die geschützte Lindenallee in der Stadtparkstraße erhalten bleiben!
Baumwurzeln werden zerstört! ??? 14,50m breite Straße trifft auf ca. 6m breite Straße stark beschädigtes historisches Straßenpflaster Das ist keine Straße für Baufahrzeuge!
verbessert die Luftfeuchtigkeit, bietet Schatten, … Vögel, …. Insekten, ….
Hier handelt es sich um eine natur- u. denkmalgeschützte, mehrreihige Lindenallee, die die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg zugunsten von Luxuswohnungen, Hotels, einer neuen Hauptstraße, die niemand benötigt, u.a. zerstören will.
Wir sind gesund u. wichtig!
Wir leben ca. 300 Jahre!
Wir schaffen gutes Klima!
(nicht nur für die Innenstadt der Landeshauptstadt Magdeburg)
Wir, die natur- u. denkmalgeschützten Allee-Bäume der Stadtparkstraße in der Landeshauptstadt Magdeburg
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Denkmalgeschützte Stadtparkstraße mit denkmalgeschützter Lindenallee am geschützten Biotop Taube Elbe
„Stadtparkstraße“ neben dem eingetragenen Biotop „Taube Elbe“ Zur Erinnerung, ehe die Akte weg ist! Das kann ein Baum! Stadtparkstraße Eingriff in den Denkmalschutz der Straße! veränderter Kurvenbereich! Zerstörung durch Baufahrzeuge! Eigenartige Baufeldgrenze inmitten der geschützten Allee! Markierte Baufeldgrenze? 1. Kennzeichnungen beachten! 2. Was hat der Teer da im Kopfsteinpflaster zu suchen? 3. Man beachte die Sachverhalte im Hintergrund!
Aktuell (Mai 2020) ist diese doppelt denkmalgeschützte Straße ohne Grund auch noch Hauptumleitungsstrecke. (Fotos: C. Meier, 13.03.2020)
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Geplante Verlängerung der Stadtparkstraße und geplante Umwidmung zur Hauptzufahrtsstraße für die ROTEHORNINSEL
Eine Straße, die nicht zum Leistungsumfang Ersatzbrückenbau Strombrücke gehört und für die es keine Baugenehmigung und keine finanzielle Grundlage gibt!
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++ Eilmeldung + Zerstörung der Stadtparkstraße STOPPEN! ++
A –> Die Stadtparkstraße beginnt an der Straße Kleiner Stadtmarsch, endet im Bereich Stadthalle und steht seit 2017 unter Denkmalschutz und gehört zum Baudenkmal-Garten-Sachsen/Anhalt-Stadtpark Rotehorn. Sie wird von unter Naturschutz stehenden Alleen eingefasst und liegt am eingetragenen Biotop Taube Elbe.
B –> Zum Projekt Ersatzneubau Strombrücke gehören die Knotenpunkte zu den abgehenden Straßenanschlüssen (Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses v. 08.09.2017).
C –> Für die bereits im Bau befindliche Verbindungsstraße vom Messeplatz zur denkmalgeschützten Stadtparkstraße (erstes Teilstück) gibt es mutmaßlich keine Baugenehmigung. Dieses Straßenstück wird aktuell als sogenannte „Verlängerung der Stadtparkstraße“ bezeichnet.
D –> Das zweite Teilstück der geplanten sogenannten „Verlängerung der Stadtparkstraße“ soll vom Knotenpunkt Strombrücke bis zum Messeplatz führen.
Die Finanzierung der beiden Teilstücke (hier C und D genannt) der sogenannten „Verlängerung der Stadtparkstraße“ soll über Eigenmittel der LH Magdeburg erfolgen, da hierfür keine Fördermittel zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 bereitgestellt wurden (lt. DS0341/18)
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Wer hat diesen Auftrag (sogenannte „Verlängerung der Stadtparkstraße einschließlich Anbindung an die denkmalgeschützte Stadtparkstraße) ausgelöst? Welche Kosten entstehen der LH Magdeburg durch diesen Auftrag? Unter welcher Position werden diese Kosten im Haushalts- bzw. Investitionsplan geführt? Waren für diese Maßnahmen Beschlüsse des Stadtrates der LH Magdeburg erforderlich und wenn ja, wo sind diese nachzulesen?
Aus unserem Schreiben vom 21.12.2020 an die Fraktionen im Stadtrat und den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg: Zitat: „… hiermit informieren wir Sie, dass seit einigen Tagen im Bereich der natur- und denkmalgeschützten Stadtparkstraße (Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtteil Werder, ROTEHORNINSEL) Rodungen/Fällungen und Tiefbauarbeiten stattfinden. Nach Recherchen der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! sind diese Arbeiten in diesem Bereich nicht zulässig! …“ (Zitatende)
Zerstörung des eingetragenen Biotops Taube Elbe, der denkmalgeschützten Stadtparkstraße und Teilen der Linden-Alleen Dieser Bereich steht seit 2017 unter Denkmalschutz! Links: eingetragenes, geschütztes Biotop Taube Elbe Die rote Markierung spricht für sich! Wer hat die Baumfällungen im Bereich der denkmalgeschützten Stadtparkstraße, der geschützten Lindenallee, dem eingetragenen Biotop Taube Elbe veranlasst?
-Wie soll der bereits erkennbare Anschluss des neuen Fuß- u. Radweges an die doppelreihige geschützte Linden-Allee in der denkmalgeschützten Stadtparkstraße erfolgen?
– Wer kommt gegebenenfalls für die bereits entstandenen Schäden am Baudenkmal-Garten-Sachsen/Anhalt-Stadtpark Rotehorn auf?
(Fotos: R. Fiedler, 23.12.2020)
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Antwort der Stadtverwaltung auf Einwohnerfrage vom 14.11.2020 (Verlängerung Stadtparkstraße).
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Antwort der Stadtverwaltung auf Einwohnerfrage vom 05.12.2019 (Stadtparkstraße)
Im Planfeststellungsverfahren war auf direkte Bürgernachfrage nur vom Ausbau von Knotenpunkten die Rede nicht von einer neuen Straße zur Stadtparkstraße.
Für die Sanierung von Stadthalle, Hyparschale, Bühnentechnik zu Veranstaltungen u.a. werden große Transportfahrzeuge mit entsprechenden Lasten benutzt (Schwerlasttransporte/Transporte mit schweren Lasten bzw. hohen Aufbauten/Ladungen) und auch hoher Individualverkehr werden durch diese Festlegung der Verkehrsführung mit voller Absicht der Stadtverwaltung die unter Denkmalschutz stehende Stadtparkstraße Stück für Stück zerstören!
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Impressionen vor Ort
Dokument der Stadtverwaltung:
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Anfrage zur Stadtparkstraße vom 23.09.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit erstaunen habe ich am Samstag, den 21.09.2019 und am 22.09.19 festgestellt, dass die Stadtparkstraße und besonders die geschützten Grünstreifen, zum Parken „freigegeben“ waren. Ja, es wurde sogar ein denkmalgeschützer Bereich mittels „Flatterband“, als Parkbereich ausgewiesen. Weiterhin erfolgte die Einweisung ausgewählter Fahrzeuge, durch einen privaten Ordnungsdienst, auf diese geschützten Flächen.
Wie Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen können, gehört die Stadtpakstraße, mit Ihren Grünbereichen zwischen den geschützten Linden, zum Baudenkmal-Garten und untersteht somit einem besonderen Schutz!
Weiterhin finde ich es befremdlich, wenn die illegal gerodete Fläche der MWG, gleich neben der Kleingartenanlage (KGA) Am Domfelsen, als Besucher-Parkplatz ausgewiesen und genutzt wurde (es waren entsprechende Parkschilder aufgestellt).
Wie kann das alles sein? Ich bitte um ein schriftliche Rückinformtion.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Fiedler
Bürgerintitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!
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Antwort vom 15.07.2019 auf eine Anfrage zur Stadtparkstraße:
Sehr geehrte Frau Fiedler,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worten zur Entwicklung des Stadtparks Rotehorn aus Ihrer Sicht. Als untere Denkmalschutzbehörde nehmen wir Ihre persönlich Einschätzung zur Kenntnis ohne diese jedoch zu teilen.
Das Gebiet des Stadtparks Rotehorn ist seit Jahren Gegenstand öffentlicher Planungen mit einer sehr umfangreichen Beteiligung von Ämtern und gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Stadtpolitik.
Zu Ihrer Frage zur Aufnahme der Stadtparkstraße in das Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg möchten wir Ihnen folgende Auskunft geben: Der Stadtpark Rotehorn stellt als Gartendenkmal ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dar und wurde in den frühen 1990er Jahren in das Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg aufgenommen. Für die Anerkennung der Denkmaleigenschaft und die Führung des Denkmalverzeichnisses des Landes Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle/Saale zuständig. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals (Oberbegriff) in das Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg bedarf daher keines Beschlusses des Stadtrats.
Die Stadtparkstraße wurde im Sinne einer Erweiterung des Gartendenkmals/Baudenkmals Stadtpark Rotehorn im Jahr 2017 zu einem Bestandteil der denkmalgeschützten Parkanlage. Die alleenartige Straße vernetzt den eigentlichen Stadtpark mit dem Stadtteil Werder.
Als Anhang haben wir Ihnen einen Auszug aus der Denkmalkarte und eine Beschreibung des Baudenkmals/Gartendenkmals Stadtpark Rotehorn beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
i.A Michael Ertl
Landeshauptstadt Magdeburg
Stadtplanungsamt Untere Denkmalschutzbehörde
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
Telefon: 0391/ 540 53 51 Fax: 0391/ 540 52 92 email: michael.ertl@spa.magdeburg.de
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Wo beginnt der Stadtpark ROTEHORN?
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Ausgewählte Veröffentlichungen in den Medien:
(Quelle: Volksstimme, 28.08.2019)