Wissenswertes zum Thema/Stadtrat

(Stand: 27.03.2022)

Den Bürgern zuhören, ihre Hinweise lesen, vor Beschlussfassung vor Ort ansehen und prüfen, im Zusammenhang betrachten, das ist nicht nur erlaubt, sondern zwingend notwendig!

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Was sind die Wahlversprechen der SPD wert?

Stadträte und Bürger werden durch den Oberbürgermeister (SPD) der Landeshauptstadt Magdeburg langjährig getäuscht (seine eigene Aussage im Stadtrat am 20.02.2020)! Helfen Sie mit, die Willkür des Oberbürgermeisters (SPD) der LH Magdeburg zu stoppen, auch wenn er nicht wieder als OB kandidiert (Stand: 15.08.2021)!

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VOLKSSTIMME: SPD-Mann kündigt Austritt aus Ratsfraktion in Magdeburg an

In Magdeburg verliert die Ratsfraktion der SPD ein Mitglied. Christian Hausmann hat seinen Austritt angekündigt. Er liebäugelt nun mit einem Wechsel zu den Linken oder zur Fraktion FDP/Tierschutz. 14.05.2021, 00:45

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In Magdeburg hat Ratsmitglied Christian Hausmann seinen Austritt aus der SPD-Fraktion angekündigt. Foto: dpa

Magdeburg – Der Magdeburger SPD-Stadtrat Christian Hausmann hat seinen Rückzug aus der SPD-Stadtratsfraktion angekündigt. Der Volksstimme sagte er, er wolle im September 2021 diesen Schritt gehen. Auslöser seien Streitigkeiten innerhalb der Fraktion, die er nicht länger mit seinem Gewissen vereinbaren könne. Hausmann nannte als Grund vor allem die Atmosphäre in der Fraktion. Dabei gehe es unter anderem um den Bruch von Absprachen, fehlende Unterstützung bei Wahlkämpfen und die allgemeinen Formen der Zusammenarbeit. Details wolle Hausmann in einem Brief an Fraktionschef Jens Rösler in den nächsten Tagen mitteilen.

Hausmann ist seit 1993 SPD-Mitglied und wolle auch in der Partei bleiben. Sie sei weiter seine politische Heimat. Im Stadtrat sitzt er seit 2014 und wolle zunächst als fraktionsloser Abgeordneter der Unabhängigen SPD agieren. Er könne sich aber auch einen Wechsel in die Fraktionen Linke oder FDP/Tierschutz vorstellen. Gespräche wolle er aufnehmen.

Austritt mit Folgen für die Ausschüsse

Macht Hausmann seinen Schritt im September wahr, wird die SPD-Fraktion von zehn auf neun Mitglieder verringert. Das hat Folgen für Hausmann. Er würde seinen Vorsitz im Bildungsausschuss verlieren.

Außerdem dürfte sich die Zusammensetzung in anderen Ausschüssen ebenfalls ändern, weil jeweils die Fraktionsstärken für die Besetzungen ausschlaggebend sind.

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SPD-Mann Christian Hausmann will seiner Fraktion den Rücken kehren. Foto: SPD

Hausmann hatte in der Vergangenheit mehrfach andere Auffassungen als die Fraktionsmehrheit vertreten. Zuletzt war das am umstrittenen Plan für den Neubau einer Schule am Winterhafen deutlich geworden.

Hausmann hatte unter anderem aus Kosten- und Naturschutzgründen stets für andere Standorte gekämpft. Seine Fraktion hingegen unterstützte den Planungsbeschluss für die Schule mehrheitlich.

Mit dann neun Mitgliedern bliebe die SPD nach Grünen/future! (11) und CDU (10) aber weiterhin drittstärkste Kraft vor Linke und AfD (je 8), FDP/Tierschutz (6) und Gartenpartei/Tierschutzallianz. Findet Hausmann in einer anderen Fraktion Aufnahme, ändern sich die Mehrheitsverhältnisse entsprechend.

(Quelle: Volksstimme, 14.05.2021)

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Umgang mit Steuermitteln in der Landeshauptstadt Magdeburg:

Landesrechnungshof prüft Projekt Tunnelbau (Hauptbahnhof) der Landeshauptstadt Magdeburg (massivste Kostenerhöhungen)

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Geht man so mit Steuergeldern (öffentliche finanzielle Mittel) um? Wer trägt dafür die Verantwortung (hier: Ersatzneubau Strombrücke wird wesentlich teurer)?

Keine solide Haushaltsführung (DS0549/20) und Blanko-Scheck (DS0549/20 Punkt 4)

Die DS0549/20 (Kostenerhöhung Ersatzneubau Strombrücke) ist nicht nur von äußerst mangelhafter Qualität hinsichtlich der finanziellen Fakten, sie jubelt auch Fakten unter, die im Stadtrat nicht beschlossen wurden bzw. anderen Beschlüssen massiv widersprechen und enthält einen Freibrief für die Stadtverwaltung (unendliche Ausgabe von finanziellen Mitteln ohne weitere Zustimmung des Stadtrates und ohne vorherige Abstimmung zum Inhalt), was einer korrekten Haushaltsführung widerspricht. So eine Drucksache sollte nicht im Stadtrat beschlossen werden, sondern sollte in die Stadtverwaltung zurücküberwiesen werden (Schlimm genug, dass den Stadträten eine derartige Drucksache überhaupt vorgelegt wird („Dummheit“?, „Frechheit“?, „Absicht“?).(03.12.2020)

Bitte lesen Sie die Begründung der BI zur Ablehnung der DS:

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Wo die Landeshauptstadt Magdeburg 2021 investieren will:

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18.02.2021: Neuer Vorsitzender im Vorstand des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg –> Prof. Dr. Alexander Pott (Bd90/Grüne) –> Wir (BI) gratulieren herzlich!

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Am 21.01.2021 entschied der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg über die Neubesetzung der Stelle Beigeordnete/r für Stadtentwicklung-Bau-Verkehr

Sehr geehrter Herr Rehbaum,

wir, die Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! gratulieren Ihnen zum neuen Job und hoffen auf gute Zusammenarbeit im Interesse des Erhaltes der „Grünen Lunge“ in der Landeshauptstadt Magdeburg.

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Wir erwarten, dass diese für die Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg so wesentliche Stelle mit einer Person besetzt wird, die Herz, Hirn und Verstand für unsere Stadt besitzt und auch in der Lage ist, Zusammenhänge zu erkennen. Jemand, der verstanden hat, dass man die ROTEHORNINSEL im Stadtteil Werder und die Innenstadt (Stadtteil Altstadt) N I C H T zubauen kann, wenn man die geltenden Gesetze beachtet, alle Generationen und sozialen Schichten im Blick hat und sieht, was der menschengemachte Klimawandel in der Landeshauptstadt Magdeburg bereits angerichtet hat.

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Durchtriebener Werbegag“ sich mutmaßlich für die OB-Wahl 2022 interessant zu machen?

OB (LH Magdeburg) schmeißt sein Amt mutmaßlich (Sommer 2021)?

Tunnel Hauptbahnhof „klappt“ nicht richtig und ist viel zu teuer!

Kulturhauptstadt 2025 „klappt“ nicht!

Ersatzneubau Strombrücke mutiert zum 2. Tunnel!

Lichterwelt viel zu teuer (und dann noch Corona-Pandemie)!

….!

Jeder ist ersetzbar! Neue Besen kehren besser! Zulange dabei macht „betriebsblind“ und der Umgang des aktuellen OB`s mit Bürgern/Bürgerinnen lässt seit Jahren sehr zu Wünschen übrig!!! Haben sich die sogenannten „Fans“ und „Dutzfreunde“ des OB, die sich teure Werbung für den OB leisten können, wirklich mit seinem tatsächlichen Wirken in der Landeshauptstadt Magdeburg auseinandergesetzt? Wohl eher mutmaßlich nicht? (Stand: 18.12.2020)

Wer übernimmt nun die Verantwortung für mutmaßliche „Fehler“? Der OB hat die Fertigstellung des Tunnels (Hbf.) noch in seiner Amtszeit versprochen (Ist der Tunnel demnach bis Sommer 2021 fertig?)? Wird der Achterruderkasten nun doch im Seilerweg 3 wieder aufgebaut? Hat er die Drucksache DS0549/20 schon zurückgezogen? Beginnt der Stadtpark ROTEHORN nun doch da, wo es im gültigen Flächennutzungsplan (2000) festgelegt ist? Was wird aus den fehlerhaften Drucksachen, die die Stadtverwaltung den Stadträten bereits „vorgelegt“ hat? Was „regelt“ er mutmaßlich noch bis Sommer 2021? Ist die Zulassung für eine OB-Wahl (das Alter betreffend) nicht über ein Gesetz geregelt? Ist dieser OB nicht gerade wegen seiner SPD-Mitgliedschaft in die „Verlegenheit“ gekommen ein OB zu werden? Sollte ein OB nicht unparteiisch und für alle Bürger/-innen seines Wirkungskreisses gleichermaßen als OB tätig sein? ….??? (Stand: 07.12.2020)

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Glaubwürdigkeit von Entscheidungsträgern:

Leider kommt es immer wieder vor, dass gewählte Vertreter/-innen des Volkes (hier: Kommunalwahl) sich während einer Wahlperiode einer anderen Fraktion oder auch Partei anschließen. Wir nennen das Betrug am Wähler. Menschen mit „Rücken“ machen so etwas nicht, denn die geben ihr Mandat zurück und verlassen die Entscheidungsebene (hier: Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg), damit der nächste Gewählte (hier: Partei DIE LINKE.) nachrücken kann. Eine Fraktion, die derartige „Wendehälse“ aufnimmt, hat dann aber auch ein Problem, wenn sie so etwas nötig hat? (18.11.2020)

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Brücke am Wasserfall –> marode (Reparatur nach 2022)

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Bewerbung LH Magdeburg als EU-Kulturhauptstadt 2025?

Die Landeshauptstadt Magdeburg wollte im Jahr 2025 EU-Kulturhauptstadt werden, aber mit Signalen für Wohnbebauungen, Hotels, Schule im Stadtpark ROTEHORN, noch dazu unter Verletzung der Gesetze für Natur-, Denkmal-, Hochwasser-, Umwelt-, Klimaschutz u.a., wurde das trotz „Lichterglanz für mehr als 1,6 Millionen Euro“ im Dez./Jan. 2019/2020 nichts!

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Klare Worte zum Stadtpark ROTEHORN von einem Stadtrat der LH Magdeburg, der sich langjährig mit Kultur auskennt.

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Landesrechnungshof prüft Tunnelbau (Hauptbahnhof) der Landeshauptstadt Magdeburg

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Einwohnerfrage (Baum-Aktionswochen) im Stadtrat der LH Magdeburg (05.11.2020)

(Quelle: C. Meier, 05.11.2020)

Eine kurze mündliche Antwort gab es weder vom OB noch von der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg, dafür aber EISIGES SCHWEIGEN!

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Einwohnerfrage im Stadtrat der LH Magdeburg am 08.10.2020: mutmaßlich fehlende Baugenehmigung „Verlängerung Stadtparkstraße“ und mehr

Antwort der Stadtverwaltung der LH Magdeburg

Einwohnerfrage: Tragfähigkeit der Stadtparkstraße

(Quelle: Meier, 08.10.2020)

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EU-Kulturhauptstadt 2025

Am 28.10.2020 traf eine internationale Jury ihre Entscheidung zur EU-Kulturhauptstadt. Wir gratulieren Chemnitz zur EU-Kulturhauptstadt 2025 und ziehen den Hut vor ihrer souveränen und ehrlichen Bewerbung.

Auch die Landeshauptstadt Magdeburg hatte sich für die EU-Kulturhauptstadt 2025 beworben.

  • Wer kam auf die Idee und warum?
  • Wem nützt es?
  • Wieviel kostet es und wer bezahlt das?
  • Was ist eigentlich Kultur?
  • Was hat das mit der EU zu tun?
  • Warum bewirbt sich die Landeshauptstadt gerade jetzt und mit welchen Inhalten?
  • Warum gibt die LH Magdeburg sehr viel Geld für weihnachtlichen Lichtzauber aus und warum vernachlässigt sie gleichzeitig den Stadtpark ROTEHORN und will ihn auch noch zubauen?

Nur eine Stadt kann gewinnen (Chemnitz, Hannover,Hildesheim, Magdeburg, Nürnberg) und was kommt danach für den Gewinner bzw. für die Nicht-Gewinner?

Die Landeshauptstadt Magdeburg konnte aus unserer Sicht den Zuschlag für diesen Titel nicht erhalten, so wie sie mit dem Stadt- und Kulturpark ROTEHORN (vom Brückenzug Strombrücke/Zollbrücke/Anna-Ebert-Brücke bis zur südlichen Rotehornspitze) aktuell umgeht. Wohnbebauung, Hotels und der gleichen gehören in diesen Park mit Weltniveaupotential einfach nicht hin. Dafür sollte endlich das vorhandene und bereits bezahlte Tourismus-Leitkonzept von 2001/2002 endlich umgesetzt werden, Kultur, Sport, Freizeit, Erholung, StadtGrün entwickelt und Klimaschutz, Naturschutz, Denkmalschutz, Umweltschutz, Hochwasserschutz u.a. in diesem Bereich entwickelt bzw. realisiert werden. Schließlich geht es um Nachhaltigkeit in jeder Hinsicht. (Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!, 27.10.2020)

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Neue Fraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg

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Bonner EX OB muss 1 Mill. Euro Schadenersatz zahlen

Die Bild Zeitung berichtete am 12.09.2020 über folgendes Urteil gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin von Bonn, sie soll = 1Mio. Schadensersatz zahlen.  Link: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ex-buergermeisterin-soll-1-mio-zahlen-wann-haften-politiker-fuer-ihre-entscheidu-72867272.bild.html(Artikel aus der Bild von: JÖRG LÖBKER UND RALF SCHULER veröffentlicht am12.09.2020 – 10:20 Uhr) URTEIL IN BONN Ex-OB muss eine Million Euro Schadenersatz zahlen

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Sehr geehrter Vorsitzender des Stadrates Michael Hoffmann, sehr geehrte Mitglieder im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg,

hoffentlich macht das nachstehende Urteil Schule – URTEIL IN BONN Ex-OB muss eine Million Euro Schadenersatz zahlen

„Wenn das Urteil Bestand hat, wird hier Rechtsgeschichte geschrieben“, sagt Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler NRW zu BILD.

„In jedem Fall geht von dem Fall ein Signal aus, bei öffentlichen Investitionen höchste Sorgfalt walten zu lassen und gute, umfassende Planung vorzulegen, bevor das Geld der Steuerzahler ausgegeben wird.“

Die Bild Zeitung berichtete am 12.09.2020 über folgendes Urteil gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin von Bonn, sie soll = 1Mio. Schadensersatz zahlen.  Link: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ex-buergermeisterin-soll-1-mio-zahlen-wann-haften-politiker-fuer-ihre-entscheidu-72867272.bild.html (Artikel aus der Bild von: JÖRG LÖBKER UND RALF SCHULER veröffentlicht am12.09.2020 – 10:20 Uhr)

„Wenn das Schule macht …

Die langjährige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (71, SPD) wurde vom Verwaltungsgericht Köln zur Zahlung von einer Mio. Euro Schadenersatz verurteilt.“ (BILD berichtete)

„Hintergrund sind umstrittene Bürgschaften für den Bau des Bonner Kongresszentrums WCCB, über die sie nach Ansicht der Richter den Stadtrat nicht hinreichend informiert haben soll.“

Die Kosten des Prestigeprojekts waren von geplanten 140 Mio. Euro auf mehr als 200 Mio. Euro explodiert, zwischendurch gab es einen Baustopp.“ 

Brisant: Nur äußerst selten werden gewählte Politiker oder Amtsträger für verursachte Schäden persönlich zur Kasse gebeten.“

URTEIL IN BONN Ex-OB muss eine Million Euro Schadenersatz zahlen

„Bauskandal ums Bonner Kongresszentrum: Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann muss eine Mio. Euro Schadenersatz an die Stadt zahlen.“

„Denn: Nach Art. 34 des Grundgesetzes haftet der Staat oder die jeweilige Dienststelle für Fehler von Amtsträgern. Ausnahme: „Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“ darf der Staat die Rechnung weitergeben.“

Dieckmann wurde vom Gericht eine „grob fahrlässige“ Pflichtverletzung attestiert – in solchen greift auch keine private Haftpflichtversicherung mehr, Dieckmann müsste also selbst zahlen.

„Die Bitte um eine Stellungnahme von Frau Dieckmann blieb unbeantwortet. Offen ist, ob sie gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung einlegen will.“

„Wenn das Urteil Bestand hat, wird hier Rechtsgeschichte geschrieben“, sagt Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler NRW zu BILD.

„In jedem Fall geht von dem Fall ein Signal aus, bei öffentlichen Investitionen höchste Sorgfalt walten zu lassen und gute, umfassende Planung vorzulegen, bevor das Geld der Steuerzahler ausgegeben wird.“ siehe auch folgenden Linkhttps://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/prozess-um-kongresszentrum-bonn-muss-ex-ob-eine-mio-euro-schadenersatz-zahlen-72840538.bild.html

Und wie sieht es in der Landeshauptstadt Magdeburg aus?

Dieses Urteil dürfte auch in der Landeshauptstadt Magdeburg Auswirkungen haben….   …wurden und werden alle Mitglieder im Stadtrat und die Bürger, vom Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung immer korrekt, umgänglich, unparteiisch und unvoreingenommen informiert?

Da fallen mir doch glatt die aktuellen Projekte in unserer Stadt ein:

  • Tunnelneubau am Hauptbahnhof,
  • geplante Wohnbebauung von WOBAU/MWG im Stadtpark,
  • die Verlängerung der Stadtparkstrasse,
  • das Haus der Athleten, das nun doch nachweislich ein neues Hotel ist,
  • der Abriss des intakten Achterruderkastens im Seilerweg 3
  • usw.

Schauen wir mal, ob sich Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper (Chef der Stadtverwaltung), nach diesem Urteil, intensiver mit seinen eigenen Drucksachen, Auflagen usw. beschäftigt, sich vielleicht doch noch an gültige Gesetze (Baugesetz, Naturschutz, Denkmalschutz, Hochwasserschutz), an Auflagen z.B. aus der UVP Ersatzbückenbau Strombrücke hält und unparteiisch über anstehende Bauprojekte informiert.

Renate Fiedler, Sprecherin der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!   www.rotehornpark-retten.de

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Einwohnerfrage – Stadtratssitzung am 03.09.2020 in der Landeshauptstadt Magdeburg

Hinweis: Aufgrund einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem OB bezüglich des hier vorher stehenden Kommentars wurde dieser vorübergehend entfernt. (06.08.2020, Renate Fiedler)

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Will der OB die Stadträte*innen der LH Magdeburg zu mutmaßlichen Mittätern im laufenden Strafverfahren machen?

Sehr geehrte Stadträte*innen,

wie mir zu getragen wurde, soll in der Stadtratssitzung am 03.09.2020 im  „Nichtöffentlichen Teil“ TOP: N 13.12. – Änderung eines Erbbaurechts vom OB Dr. Lutz Trümper bzw. vom Bürgermeister eingebracht und beschlossen werden, welche den mutmaßlichen “ Schwarzbau“  Hotel Seilerweg 19 legalisieren soll…! (was somit nachweislich kein Ersatzbau für das „Haus der Athleten“ sein kann).

Dies geht bereits aus meiner Strafanzeige/Strafantrag gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg Dr. Lutz Trümper bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg vom 19.02.2020, Az: 267 Js 6604/20  hervor.

Es erschleicht sich in mir der Verdacht, dass damit die mutmaßliche Unrechtmäßigkeit dieses Hotelneubaus in dem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet und der Hotelneubau auf der ausgewiesenen Sonderfläche für Sportbauten „legalisiert“ werden soll.

Dazu scheint der Oberbürgermeister nicht einmal davor zurück zu schrecken, Sie, sehr geehrte Stadträte*innen, zu Mittäter in einem laufenden Strafverfahren machen zu wollen.

Braucht es noch mehr Beweise, als diesen o.g. mutmaßlichen „Antrag“ des OB in dieser geplanten „Nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrats“, dass es sich bei dem neuen Hotel im Stadtpark, auch lt. Volksstimme vom 22.04.2020, um einen eindeutigen Hotelneubau, ein Boarding-Hotel handelt, was nun wirklich kein Ersatzbau für ein Haus der Athleten sein kann.

Sollte sich der Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper damit seine mutmaßlichen Verstöße gegen das Baugesetz, die Fördermittelvergabe, die geltenden Hochwasserschutz-, Naturschutz- und Denkmalschutzgesetze in „geheimer Sitzung“ von Ihnen, den Stadträten*innen, wirklich bestätigen lassen wollen?

Dies ist schon sehr „dreist“… da muss der Oberbürgermeister wohl sehr unter Druck stehen, wenn er Ihnen diese „Laus“ nun „unterjubeln möchte“.

Im Rahmen des laufenden Strafverfahrens gegen Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper ist auch zu klären, inwieweit er die damaligen Stadträte u.a. zur DS0536/15 korrekt und umfassend über den tatsächlichen Sachstand informiert und mutmaßlich eine Beeinflussung zu Gunsten des Hotelneubaus u.a. im amtl. festgeschriebenen Überschwemmungsgebiet und im denkmalgeschützten Stadtpark Rotehorn mutmaßlich vorgenommen hatte.

Die entsprechenden Dokumente, Unterlagen und Fakten, hatte ich Ihren Fraktionen bereits umfänglich vor der Strafanzeige zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Renate Fiedler

Verteiler:

  • Staatsanwaltschaft
  • Magdeburg
  • Ministerpräsident Herr Dr. Haseloff
  • Kommunalaufsicht Sachsen-Anhalt
  • MDR
  • Volksstimme

p.s.: Der Begriff Boardinghouse (von engl. boarding = Verpflegung/Beköstigung, house = Haus) oder Serviced Apartment bezeichnet einen Beherbergungsbetrieb, welcher Zimmer oder Apartments mit Hotel ähnlichen Leistungen in meist städtischer Umgebung vermietet.

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Wo bleibt der Schutz der Rotmilane im Stadtpark ROTEHORN?

Sehr geehrter Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper,

wie arglos und missachtend mit geschützten und bedrohten Tierarten in der Landeshauptstadt Magdeburg umgegangen wird, kann man an der Vernichtung von wichtigen Grünbereichen im Stadtpark ROTEHORN erleben.

So wurde u.a. im geschützten Biotop Taube Elbe „aufgeräumt“. Es wurden Totholz, umgefallene Bäume usw. entfernt und damit der Lebensraum z.B. des dort ansässigen Eisvogels eingeschränkt bzw. sogar vernichtet.

Im Bereich des Tiefbauamtgeländes im Stadtpark ROTEHORN gibt es z.B. einen Rotmilanhorst, in dem Milane schon seit Jahren ihre Jungen ausbrüten und aufziehen. Der dortige Lebensraum ist nun aktuell ebenfalls durch die geplanten Bebauungen und weitere Flächenversiegelungen bedroht. Dabei gilt auch in Sachsen-Anhalt für diese Greifvogelart ein besonders hoher Schutz!

Link: Artenhilfsprogramm Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt

So bietet der Stadtpark ROTEHORN mit seinen großen Bäumen und Wiesen, den beiden Elbarmen usw. vielen geschützten Tierarten wichtige, unterschiedliche Lebensräume, die es zu schützen gilt und nicht noch weiter durch Rodungen und Flächenversiegelungen zu vernichten.

Die Erhaltungspflicht dieser Lebensräume, fordert eine hohe Verantwortung der Menschen, der Stadtverwaltung ab, die wir alle gegenüber unserer Fauna und Flora haben, so wie man es z.B. der Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) Ersatzbau Strombrücke 2015/2017 entnehmen kann.

Wieso werden die Auflagen aus der o.g. UVP mutmaßlich von der Stadtverwaltung so missachtet, wieso lassen Sie als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg Dr. Lutz Trümper dieses zu, ja unterstützen mutmaßlich solche schwerwiegenden Verstöße gegen den Naturschutz sogar noch?

Was haben Sie, Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper zum Schutz dieser wichtigen Lebensräume für die geschützten Tierarten im Stadtpark ROTEHORN unternommen?

Warum wollen Sie, Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper, diese einmaligen Naturräume mutmaßlich vernichten, bebauen lassen, gegen Auflagen verstoßen, die sogar die Fortsetzung des Bauprojektes Ersatzbau Strombrücke gefährden? Ist Ihnen und Ihrer Bauverwaltung nicht bekannt, dass solche mutmaßlich groben und vorsätzlichen Verstöße das Planfeststellungsverfahren vom 08.09.2017 zum Ersatzneubau Strombrücke aufheben können?

Wollen Sie das wirklich, Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper?

Warum halten Sie sich mutmaßlich nicht an die gültigen Naturschutz- und Denkmalschutzgesetze, die besonders in dem sensiblen Stadtpark ROTEHORN einzuhalten sind, einem Park und Grünbereichen, die sich vom Brückenzug Strombrücke/Zollbrücke/Anna-Ebert-Brücke in südliche Richtung bis zur Rotehornspitze ausdehnen?

Ihre ausführliche, schriftliche Beantwortung unserer Fragen haben wir uns für den 01.10.2020 vorgemerkt.

Für Rückfragen oder ein faires Gespräch „auf Augenhöhe“, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

R. Fiedler, Sprecherin der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!

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Kein Platz für Sigmund Jähn in der Landeshauptstadt Magdeburg?

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Demokratie gibt`s nur, wenn es gerade passt Herr Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper?

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Wahl von Beigeordneten: Fortsetzung

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Schon wieder ein neues Motto für die Stadt?

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14.05.2020: Wahl neuer Beigeordneter für die Landeshauptstadt Magdeburg

Der neu gewählten Beigeordneten für Wirtschaft/Tourismus/regionale Zusammenarbeit, Frau Sandra Yvonne Stieger (CDU), hat Frau Fiedler, Sprecherin der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN, bereits persönlich gratuliert.

Der neu gewählten Beigeordneten für Kultur/Bildung/Sport, Frau Regina-Dolores Stieler-Hinz (Bündnis 90/Die Grünen), werden wir als Bürgerinitiative unsere Glückwünsche zeitnah schriftlich mit einem Steckbrief zum Stadtpark ROTEHORN überreichen.

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Wegebau im Stadtpark ROTEHORN

Hier ein interessanter Link: 1,2 MIO EURO für die Wegesanierung mit Fördermitteln…  Link: https://www.magdeburg.de/index.php?ModID=7&FID=37.22879.1&object=tx%7C37.22879.1

und alles ohne Konzept, ohne einen Bauleitplan für die Rotehorninsel, dem Baudenkmal – Landschaftspark Rotehorn zu haben.

… und was heißt hier „denkmalgerecht“? Mir ist nicht bekannt, dass z.B. die Gründer des noch wunderschönen Landschaftaparks, die Gartenbaudirektoren Herr Niemeyer und Herr Schoch, bei der Schaffung der Parkanlage nach dem Vorbild eines Englischen Landschaftaparks, schon auf die Idee gekommen wären, die Parkwege so umfänglich zu versiegeln.

Die Sportler sind „sprachlos“ von der Art und Weise der Versieglung der Wege, wobei man doch schon in der Schule lernt, dass das Laufen auf natürlichem Untergrund gesund ist und vor allem die Gelenke schont.

Oder ist dies`die Vorbereitung dafür, dass die Hauptwege und Strassen des Stadtparks, wie Seilerweg, Schwarzer Weg, Am Winterhafen, die denkmalgeschützte Stadtparkstrasse und bald auch der Niemeyerweg, von Fußgängern und Sportlern nicht mehr zu nutzen sind, weil diese demnächst umfänglich von Autoverkehr „geflutet“ werden, weil das „Schwarzbauhotel“ bald in Betrieb gehen wird?

Da will der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg Autos im geschützten Stadtpark reduzieren, dabei werden es immer mehr… was für ein planloses Handeln!

So etwas ist nur möglich, weil es für das gesamte Areal Stadtpark ROTEHORN vom Brückenzug Strombrücke/Zollbrücke/Anna-Ebert-Brücke in südliche Richtung bis zur Rotehornspitze, keinen verbindlichen Bauleitplan gibt, denn der wäre nicht ohne Bürgerbeteiligung aufstellbar, also nicht wie der „Städtebauliche Rahmenpaln Rotehorninsel“, der beinahe täglich an die „Ideen“ des OB Dr. Lutz Trümper „angepasst wird“, natürlich ohne Bürgerbeteiligung und im Interesse der Stadtverwaltung. Der städtebauliche Rahmenplan Rotehorninsel wird von der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg als DER VERBINDLICHE BAUPLAN angesehen, dabei trägt ein Rahmenpaln nur informellen Charakter, löst kein Baurecht aus, jedenfalls nicht im Rest der Bundesrepublik Deutschland!

Für die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt  Magdeburg gelten aktuelle Gesetze mutmaßlich nur für den Bürger. In der Landeshauptstadt Magdeburg werden für Fördermittel/mit Fördermitteln:

  • Bäume in Massen gefällt
  • und hat Beton „Vorfahrt“.

Was es doch für tolle Förderprogrammes gibt, wo heute immer noch Klimaschutz und CO 2- Bilanz „Fremdwörter“ sind.

Die verantwortlichen „Beamten“ des Landes Sachsen-Anhalt, scheinen sich noch in „Corona-Pandemie-Quarantäne“ zu befinden, denn sie sehen und hören nichts, können deshalb leider keine Kontrolle ausüben? Dieses Verhalten akzeptieren wir als Bürgerinitiative:Rettet den Stadtpark ROTEHORN! nicht.

Renate Fiedler, Sprecherin der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!

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Wo genau werden Wege im Stadtpark ROTEHORN saniert und weshalb soll deswegen der Stadtpark vorübergehend gemieden werden?

(Quelle: General-Anzeiger, 23./24. Mai 2020)

Wegesanierung im Park: Geht es bitte auch genauer? Schließlich befindet sich der Stadtpark südlich des Brückenzuges Strombrücke/Zollbrücke/Anna-Ebert-Brücke und besitzt eine Vielzahl von Wegen.

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Einwohnerfragen zur Stadtratsitzung am 16.04.2020

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07.05.2020, 17 Uhr, Stadtratsausschuss Stadtentwicklung/Bau/Verkehr, Altes Rathaus, Otto-von-Guericke-Saal, Investoren und Bürgerinitiative erhalten je 3 Minuten Rederecht (Wohnbebauung ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner)

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Neubesetzungen für Beigeordnete (Wirtschaft/Tourismus und Kultur/Bildung/Sport)

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Fehlende Unterlage zur Drucksache DS0460/19  

Sehr geehrter Herr Dr. Scheidemann,

leider ist die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde nicht im Ratsinformationssystem zu finden. Auch unsere Bitte, uns diese bis zur Ausschusssitzung StBV am 07.05.2020  zuzusenden erfolgte nicht. Diese Stellungnahme gehört nach unserer Meinung, zwingend zur Drucksache DS0460/19, da diese mehrfach von Ihnen zitiert wurde. Bitte teilen Sie uns mit, wo diese Stellungnahme im Ratsinformationssystem zu finden ist oder senden Sie uns diese per Mail zu.

Vielen Dank für Ihre freundliche Rückinformation, die wir uns für den 27.05.2020 vorgemerkt haben.

Mit freundlichen Grüßen Renate Fiedler Sprecherin der BI: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! www.rotehornpark-retten.de

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Thema: Stadtratssitzung LH Magdeburg am 16.04.2020

Lasst „Blumen“ sprechen! (Foto: C. Meier, 15.04.2020)

Stadtratssitzung im UMLAUFVERFAHREN?

Für Bürger/-innen nicht nachvollziehbar findet am 16.04.2020 ein Stadtrat im UMLAUFVERFAHREN (öffentlicher Teil und nichtöffentlicher Teil laut Tagesordnung) statt.

Eine Einladung zur Stadtratssitzung gibt es offensichtlich nicht und zur Einwohnerfragestunde wird kein Wort verloren?! –> Wer ist berechtigt so etwas festzulegen und auf welcher Basis?

Was hat das alles noch mit Demokratie zu tun?

Sind auf dieser Basis zustande gekommene Beschlüsse überhaupt rechtskräftig?

Unter der Überschrift Corona-Pandemie (ein gesundheitliches Problem) wird ausgehebelt was nicht gefällt oder wie ist das alles zu verstehen, Herr Hoffmann, Vorsitzender des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg?

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Oberbürgermeister entscheidet eigenmächtig?

  • Wozu gibt es einen gewählten Stadtrat?
  • Was darf, kann, macht ein Oberbürgermeister in einer besonderen Situation (Corona-Pandemie) und ist er dazu überhaupt befähigt?
  • Was haben die im Beitrag (Link) aufgeführten Inhalte mit der Corona-Pandemie zu tun?
  • Was ist eine Eilentscheidung und wer ist befugt, diese unter welchen Rahmenbedingungen zu treffen?
  • Die Stadtratsberatung fällt aus und was passiert mit den ursprünglich vorgesehenen Inhalten?
  • Welche Entscheidungen wurden im nachstehenden Beitrag nicht genannt und warum?

Aussage zu Eilentscheidungen des OB Link: https://www.magdeburg.de/Start/index.php?NavID=37.459.1&object=tx|37.22407.1&La=1& (Quelle: www.magdeburg.de, 26.03.2020)

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Begründungen des Oberbürgermeisters zu seinen Eilentscheidungen im Alleingang. Allerdings erfolgte diese Begründung erst auf Nachfrage (zur Verfahrensweise zu Eilentscheidungen) von Bürgern an den Vorsitzenden des Stadtrates der LH Magdeburg. Interessant auch Punkt 8.1.

Offen bleibt auch noch die Frage nach der Vollständigkeit von Inhalten und Begründungen, die im Alleingang vom OB entschieden wurden. Link: https://ratsinfo.magdeburg.de/si0057.asp?__ksinr=121267 (Quelle: www.magdeburg.de, 02.04.2020)

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Was hat es mit der seltsamen Eilentscheidung für einen Weg durch das Naturschutzgebiet Kreuzhorst auf sich???

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Ausschusss (Stadtrat) am 02.04.2020 Stadtplanung/Bau/Verkehr, Altes Rathaus, Hinweise beachten!

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Momentaufnahmen zum Frühlingsanfang im Stadt- u. Kulturpark ROTEHORN

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Am 19.03.2020 findet keine Stadtratssitzung statt (Ursache: Corona-Pandemie).

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Fragwürdige Planungen der Stadtverwaltung der LH Magdeburg vom Stadtrat bestätigt:

Im Stadtpark ROTEHORN sollen nach Vorstellungen der Stadtverwaltung 750 Parkplätze im Umfeld von Stadthalle und Hyparschale gebaut werden. Unabhängig davon, dass das große Einschnitte in den als Denkmal geschützten Landschaftspark Stadtpark Rotehorn bedeutet, ist damit noch lange kein schlüssiges Verkehrskonzept vorhanden.

Nachfolgenden Beiträgen können Sie weitere interessante Fakten entnehmen und auch Preise vergleichen:

Fußballstadion: LINK: https://www.volksstimme.de/lokal/magdeburg/mdcc-arena-stadion-parkplatz-so-weit-das-geld-reicht (Quelle: Volksstimme, 07.02.2020)

Parkplatz Listemannstraße: Link: https://www.volksstimme.de/lokal/magdeburg/abschleppfalle-zaun-gegen-park-aerger-am-theater-magdeburg (Quelle: Volksstimme, 22.02.2020)

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Wir lassen uns nicht blenden!

Lassen auch Sie sich nicht von dem wirklich gelungenen Lichtprojekt (lt. Volksstimme 1,6 Mill. €) ablenken, das unsere Innenstadt im Dez./Jan. 2019/2020 verzauberte!

Das ist bereits Wahlkampf (2022, ca. Mai, OB-Wahl) für den aktuellen Oberbürgermeister, der angeblich nicht einmal weiß wo sich der Stadtpark ROTEHORN befindet!

Zum StadtGRÜN (übrigens nicht nur im Stadtpark!) hat dieser OB (SPD-Mitglied) offen sichtlich ein gestörtes Verhältnis oder warum sonst will er den Stadtpark ROTEHORN mit Luxuswohnungen u.a. niveaulosen Entscheidungen zerstören?

Das treibt dann so ganz nebenbei auch noch die Mieten allgemein in die Höhe und sortiert sozial Schwache aus (spart dann auch noch Kosten im Stadthaushalt für Sozialleistungen).

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Was haben die Werbeflyer für das geplante Wohnprojekt von MWG/WOBAU im Rathaus (öffentliche Auslage Fraktionen) zu suchen???

MWG/WOBAU werben im Dez. 2019 mit einem Flyer (auch noch mit fragwürdigen Aussagen) für ihr geplantes Wohnprojekt im Stadtpark ROTEHORN.

Dass dieser Flyer im Rathaus öffentlich in einem Regal, das für Fraktionsauslagen gedacht ist, ausliegen darf, das ist aus Sicht der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! ein starkes Stück Frechheit und zugleich Missbrauch.

  • Aktuell kein Baurecht für Wohnungen in diesem Bereich!MWG hat illegal gerodet in diesem Bereich.
  • Herr Trümper, Oberbürgermeister, hat den Bürgern versprochen, bis zum Jahresende 2019 Schadenersatz von der MWG einzufordern.
  • Es gibt zahlreiche Ungereimtheiten im Zusammenhang mit diesem geplanten Wohnungsbauprojekt.
  • Der Stadtrat der LH Magdeburg ist das Entscheidungsgremium (nicht Oberbürgermeister/Stadtverwaltung/Investoren)!
  • In der Stadtverwaltung sind alle erforderlichen Unterlagen (seit 1990 und davor) vorhanden, die unsere Argumentationen beweisen, die Mitglieder des Stadtrates der LH Magdeburg haben das Recht diese einzusehen!

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Wer korrigierte wann, was, wie (wo der Stadtpark ROTEHORN liegt) und warum?

Antwort Einwohnerfragestunde S. 1 von 2
Antwort Einwohnerfragestunde S. 2 von 2
Hinweis der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:
– Die Frage lautete: Wo befindet sich der Stadtpark ROTEHORN?
– in zahlreichen verschiedenen Dokumenten ist die Grundaussage, dass sich der Stadtpark Rotehorn auch nördlich der Kanonenbahn befindet!
– Wozu gibt es ein Katasteramt?
– Ein technischer Fehler soll es sein und noch dazu aus Ostzeiten (das sind sehr „aussagekräftige“ Formulierungen!).
– Es gab mehrere Wohnhäuser. Das letzte unsanierte dieser Art verschwand heimlich still und leise sozusagen über Nacht und stand (Oh Wunder!) genau in dem Bereich Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße (Die Reste sind noch zu sehen).
– Es gibt auch noch andere Zeitzeugen, die sogar noch zu DDR-Zeiten in diesem Haus ein-u. ausgegangen sind (Allerdings möchten diejenigen den Stadtpark erhalten und keine Wohnbebauung.)(Wo befand sich die Station Junger Techniker im Stadtpark, Herr Dr. Trümper, scheidender Oberbürgermeister? Das haben Sie in ihrem geschichtlichen Ablauf vergessen zu erwähnen.).
– In einem anderen Schreiben des Herrn Oberürgermeisters Dr. Trümper steht, dass der Teil südlich der Kanonenbahn zum Landschaftspark Stadtpark Rotehorn gehört und dass es darüber hinaus nördlich der Kanonenbahn auch noch Stadtpark Rotehorn heißt (so wie in den Dokumenten ausgewiesen die ganze ROTEHORNINSEL im Stadtteil „Werder“!).
– Bitte lesen Sie die Aussagen zum Flächennutzungsplan im Schreiben genau (So eine Eierei). Das Sondernutzungsgebiet mit hohem Grünanteil war für das Medienzentrum gedacht, es sollten Arbeitsplätze in der Nähe des MDR entstehen. Dieses Projekt Medienzentrum wurde aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht umgesetzt!
– Es gibt Regeln für bestimmte Abläufe. Änderungen im Flächennutzungsplan werden im Stadtrat beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Als langjähriger Oberbürgermeister, der selbst Stadtrat war und auch Staatssekretär weiß man das (Warum handelt er nicht danach?). Dass Herrn Dr. Scheidemann als Jurist, der viele Jahre nicht in Magdeburg lebte, das Gespühr für Stadtplanung fehlt ist doch deutlich zu bemerken.
– Warum hat man dann 2001/2002 ein Tourismusleitkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg mit genau den Intensionen auf den Weg gebracht, die unserem Anliegen (keine Wohnbebauung in diesem Bereich) entsprechen, auf den Weg gebracht? (Welche Kosten haben wir als Landeshauptstadt dafür bereits bezahlt, die darauf warten endlich in die Realität umgesetzt zu werden?)

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  • Es besteht bisher kein Baurecht in diesem Bereich!
  • Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt können deswegen überhaupt noch nicht entstanden sein!
  • Die LH Magdeburg hat Anspruch auf Schadenersatz für illegale Rodungen in diesem Bereich durch die MWG!
  • Die Voraussetzungen zur Übertragung von städtischen Grundstücken an die WOBAU in diesem Bereich sind bisher nicht gegeben!
  • Der Stadtrat der LH Magdeburg ist das Entscheidungsgremium (nicht Oberbürgermeister/Stadtverwaltung)!
  • In der Stadtverwaltung sind alle erforderlichen Unterlagen (seit 1990 und davor) vorhanden, die unsere Argumentationen beweisen, die Mitglieder des Stadtrates der LH Magdeburg haben das Recht diese einzusehen!

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Zu Bruno Taut: Brief an alle Fraktionen des Stadtrates und an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg, Hernn Dr. Lutz Trümper                                                                                                                                                                                                                                            Magdeburg, 11.12.2019

Sehr geehrte Damen und Herren im Stadtrat, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich möchte auf diesem Wege noch einige Gedanken zur geplanten Bebauung der Rotehorninsel darlegen.

Das Gelände an der Schleusenstraße war bis zur Zerstörung im Jahr 1945 schon einmal bebaut. Darauf wiesen Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der Einwohnerfragestunde am 5.12.2019 ausdrücklich hin. Zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Bauwerke war jedoch der Klimawandel in seinem Ausmaß noch nicht absehbar!

Besonders ärgert mich aber, dass in der Presse der Eindruck erweckt wurde, mit den aktuellen Bauplänen der Stadt würde man an die Visionen und Vorstellungen Bruno Tauts zur Stadtentwicklung Magdeburgs anknüpfen. Deshalb möchte ich auf einen Artikel Bruno Tauts in Heft 3 seiner Zeitschrift “Frühlicht“ (1922), S. 65-71 hinweisen, in dem er unter der Überschrift “Neu-Magdeburg, eine realistische Selbstbetrachtung“ seine Gedanken hierzu geschildert hat und der belegt, dass B.Taut ein ganzheitlich denkender Architekt und Städteplaner war, der ökologische und soziale Aspekte bei seiner Arbeit berücksichtigte. ( https://www.cloud-cuckoo.net/openarchive/Autoren/Taut/Taut1922.htm ).  

Einige wichtige Gedanken und Vorstellungen Tauts zur Stadtenwicklung Magdeburgs in Elbnähe der Altstadt möchte ich an dieser Stelle zitieren:

… das Alte lebt, so lange es kann und, wenn das Junge stark und lebensfähig für sich allein ist, so stirbt es in Frieden. Dies wird einmal für die Elbestrecke mit Elbbahnhof, …, gelten, … … an dem Westufer der Elbe im Bezirk der Altstadt würde endlich jene Uferbahn eingehen und damit für die Innenstadt ein großer Schritt getan: Magdeburg würde dann endlich wieder an der Elbe liegen …

… Aber keine “Freilegung“ darf diese Sanierung sein. Feinfühlige Hände werden den Reiz der Straßenzüge zu erhalten verstehen, die neue Bebauung nach dem Strom hin niedriger werdend, mit Gärten und Parks durchsetzt, …

… Zu dieser Auflockerung und Elbebefreiung wird ein breites öffentliches Grün an den Ufern, Alleen usw. kommen, um das Stagnieren der schlechten Stadtluft in diesem Luftsack, wie es heute bei milder Luft dort die Regel ist, endgültig zu beseitigen. Gegenüber, auf dem andern Elbeufer, würde das Zitadellengebiet der gegebene Mittelpunkt eines repräsentativen Viertels, etwa mit dem Rathause als Kulmination sein (Heft 1, S.18-19). …

… Dort würde die Uferausbildung in gleicher Weise wie das Westufer mit dem schönen Rotehornpark zusammenwachsen, mit dem der große Bogen des Glacis eine geschlossene Einheit des öffentlichen Grüns um die geschäftige Stadt bildet. …

Die Ausführungen Tauts in diesem Artikel zeigen eindeutig, dass seine Ideen und Pläne in der Presse unvollständig und aus dem Kontext gerissen widergegeben wurden.

Bruno Taut wollte die Versiegelung am westlichen Elbufer im Altstadtbezirk auflockern, die Elbe befreien und ein breites öffentliches Grün in eine künftige Bebauung einbinden. Unter dieser Voraussetzung stellte er sich eine Bebauung am östlichen Elbufer vor.

Leider wurden die Pläne Bruno Tauts bei der weiteren Stadtentwicklung nicht berücksichtigt. Nachdem bereits ein erheblicher Teil des Glacis dem Bau der Tangente aufgrund des zunehmenden Verkehrsaufkommens weichen musste, wurden dann auch noch große Flächen am westlichen Elbufer im Altstadtbereich bebaut und versiegelt.

Ich hoffe sehr, dass bei den nun anstehenden Entscheidungen hinsichtlich einer Bebauung auf der Rotehorninsel die weitsichtige und fortschrittliche Betrachtungsweise Bruno Tauts zur Stadtentwicklung Magdeburgs Berücksichtigung findet.

Beenden möchte ich mein Schreiben mit dem folgenden Zitat Bruno Tauts:

“Ich fuhr im Flugzeug über die Stadt: tief unten das Werk der winzigen Menschentiere. In dieser schönen Welt, wo die Elbe wie ein Silberband leuchtet, in dem grünen Meer von Feldern und Bäumen – mit Scham sieht man von da aus, was wir Menschentiere geleistet haben.“

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Zimmerhäkel

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Bürger wissen, wo der Stadtpark ROTEHORN beginnt.

(Quelle: Volksstimme, 11.12.2019)
Hinweis der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:
– Sie als Bürger erkennen diese Zusammenhänge, weshalb die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg nicht?

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Mitglieder im Aufsichtsrat der MWG wissen nicht wo der Stadtpark ROTEHORN beginnt.

(Quelle: Volksstimme, 11.12.2019)
Hinweise der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:
– Heute sind wir schlauer und es gibt wirklich andere Notwendigkeiten (Klimaschutz zum Beispiel), der gehört an diesen Standort!
– Zur Sachlichkeit: Alle angeführten Dokumente sind Unterlagen der Stadtverwaltung und des Stadtrates, deren Zusammenhänge wir deutlich machen.
– Wie wollen Sie wissen, worum es eigentlich geht, wenn die wichtigsten Begrifflichkeioten in diesem Zusammenhang nicht einmal bekannt sind?
– Natürlich kann man auch einen Flächennutzungsplan gelegentlich ändern, aber auch dafür dibt es laut Baugesetz fest vorgeschriebene Verfahren (Der Stadtrat muss entsprechenden Beschluss fassen.).
– Warum darf dieses „sogenannte Filetstück“ in der Landeshauptstadt Magdeburg nicht allen Bewohnern und Gästen für Kultur, Sport, Freizeit, Erholung erhalten bleiben bzw. entwickelt werden?
– Wer etwas mehr für eine Wohnung bezahlen möchte hat doch dazu auch auf neu entwickelten (rekultivierten Flächen) ökologischen und energieautarken Industriebrachen, die Stadtteile verbinden, Magdeburg insgesamt aufwerten und auch Blick auf Elbe und Dom haben, die Möglichkeit. Nicht am vorhandenen GRÜN wohnen (wie z.B. Nordpark), sondern im neu erschaffenen GRÜN auf Industriebrachen (davon gibt es entlang der Stromelbe in der LH Magdeburg eine Menge) ist angesagt und zukunftsweisend.
– Ein Bauprojekt kann vor Ort erst beginnen, wenn es einen bestätigten Bebauungsplan gibt!
– Die Aktivitäten für das geplante Wohnprojekt haben doch lange schon vor der illegalen Fällung des Baum-/Grünbestandes begonnen, allerdings ohne Bebauungsplan gehen alle bisherigen Aktivitäten auf Risiko für die MWG/WOBAU oder korrekter gesagt: Für die Mieter der Genossenschaften MWG/WOBAU!). Das wissen die Mitglieder/-innen der MWG/WOBAU-Gremien, die potentiellen Investoren, doch … oder (Ein Herr Jürgen Engel gehört übrigens dazu!)?
– Widerstand gegen die Bebauung im Stadtpark Rotehorn (Rotehorninsel) gab es bereits 2003 und das nicht nur im Stadtrat der LH Magdeburg.
– Purer Aktionismus? Von wem? Welche Pläne meinen Sie genau?
Die Argumente für den Erhalt des Stadtparks Rotehorn auf der ROTEHORNINSEL haben sich nicht verändert (Flächen für Kultur, Sport, Freizeit, Erholung für alle Generationen und Schichten der Bevölkerung nutzen (keine Wohnbebauung) und Natur-, Denkmal-, Hochwasserschutz-, Klimaschutz beachten (geltende Gesetze)).
– Die Stadtverwaltung ist ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen und hat das Gelände vernachlässigt, da stimmen wir Ihnen zu (Ganz nebenbei: Haben Sie sich diesbezüglich seinerzeit an die Stadtverwaltung gewandt, um diesen haltlosen Zustand zu verändern?).
– Magdeburg möchte EU-Kulturhauptstadt werden.
– Im Stadtteil Werder ist in Sachen Wohnbebauung bereits eine Menge passiert (Auch das Gelände der Kegelsportanlage in der Lingner Str. (am Viktoriapark!) will die MWG vereinnahmen, die Sportanlage abreißen, überbauen und in Kelleretagen mit Zwangslüftung verlegen.).
– Eine von Bürgern/Bürgerinnen mit GWA-Mitteln der LH Magdeburg realisierte Spiel-, Sport-, Freizeitfläche für alle Generationen (am Viktoriapark!) musste im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper zugunsten eines MWG-Wohnhauses weichen.
– Im Rahmen seiner OB-Wahl wurde dann für 250 000€ (für ca. 3 000 Anwohner im Stadtteil Werder) ein neuer überregionaler Spielplatz auf einem Teilgelände des ehemaligen Kinder-, Jugend-, Familien-, Freizeittreffes errichtet, dieses Haus von der Stadt mit diesem Inhalt geschlossen und veräußert.).
– Es gab sehr viele zeitintensive Aktivitäten zur Verbesserung der Situationen im Straßenverkehr in der LH Magdeburg usw. usw., aber das wissen Sie doch längst, Herr Jürgen Engel.
– Die Mehrheit der Anwohner/-innen hat sich in der GWA-Beratung im März 2018 gegen ein Luxus-Wohnprojekt an diesem Standort ausgesprochen.
– Vom 05.04.2018 – 04.07.2018 bekundeten 2.465 Bürger/-innen im Rahmen einer Petition (angeregt von Herrn Zander, Magdeburger Gartenpartei) ihre Ablehnung gegen Wohnbebauung in diesem Bereich (Stadtpark Rotehorn). Diese Petition liegt unbearbeitet im BÜRO des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Magdeburg, Dr. Lutz Trümper – wieder SPD.
– Im Mai 2019 gab es eine Demonstration vor Ort gegen eine Wohnbebauung an diesem Standort.
– Mehrere Parteien in der LH Magdeburg sprachen sich öffentlich im Rahmen ihres Wahlkampfes (Kommunalwahl Mai 2019) gegen eine Wohnbebauung im Stadtpark ROTEHORN aus.
– Die Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz gibt es erst seit Mai 2019 im Stadtrat der LH Magdeburg und seitdem setzt sie sich aktiv mit Anfragen und Anträgen für den Erhalt des Stadtparks ROTEHORN (gegen Wohnbebauung) ein.
– Seit vielen Monaten stellen Einzelpersonen entsprechende Fragen zu diesem Thema im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Stadtrat.
– Am 24.07.2019 gründete sich die Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark Rotehorn!.
– Die Initiative FRIDAYS FOR FUTURE, die WISSENSCAFTLER FOR FUTURE, die Initiative OMA & OPA for FUTURE, der BUND, die Umweltgewerkschaft, die Sammlungsbewegung AUFSTEHEN/Sachsen-Anhalt/Region Magdeburg und viele, viele andere mehr (unvollständige Aufzählöung!) haben sich aus Gründen des Klima-u. Umweltschutzes gegen Wohnbebauung im Stadtpark ROTEHORN (auf der ROTEHORNINSEL) ausgesprochen und Sie haben nichts bemerkt bzw. wollen an ihren „dämlichen“ (Korrektur: nicht zukunftsweisenden) Wohnungs-Bauplänen festhalten???

– Ihrem letzten Satz stimmen wir vollumfänglich zu! Na, dann fangen wir doch einfach mal gemeinsam an zu reden!!! (Unser Angebot, wie Sie wissen, steht.)

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Antwort auf WEinwohnerfrage Seite 1 von 2
Antwort auf Einwohnerfrage Seite 2 von 2
Hinweis der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:
– In der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Ersatzbrückenbau Strombrücke wurden bereits Fakten genant, die eine Wohnbebauung im geplanten Bereich (Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße) ausschließen!
– In einem von Fr. Fiedler angeregten Gespräch mit Herrn Platz (auch zugegen Herr Dr. Scheidemann-Beigeordneter, Herr Schulz-Umweltamt) am 18.11.2019 wurden wesentliche Dokumente der Stadtverwaltung zum Sachverhalt von der BI vorgelegt, die in dieser vorliegenden Antwort (v. 10.12.2019) keine Berücksichtigung fanden. Diese Arbeitsweise ist für uns (BI) nicht nachvollziehbar!
– Zum 2. Teil der Antwort ergeben sich hinsichtlich Denkmalschutz, Naturschutz, Fördermittelvergaben gefühlte 1000 weitere Fragen.

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Hinweis der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:
– Wir werden uns auch diesbezüglich „schlau“ machen und die entsprechenden, erforderlichen Schritte einleiten.
– Ein Oberbürgermeister einer Landeshauptstadt mit Herz, Verstand und Blick auf den Wunsch EU-Kulturhauptstadt werden zu möchten, mit Blick auf Entwicklung auf Tourismus und Wirtschaft, mit Hang zur Bürgernähe, der hätte wirklich anders reagiert!

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Hinweis der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:
– Sagen wir doch schon lange: Südlich der „Kanonenbahn“ befindet sich der Landschaftspark „Stadtpark Rotehorn“ im englischen Stil, der sich hinter internationalen, vergleichbaren Parks dieser Art nicht verstecken muss.
– Stimmt, geplante Wohnbebauung Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße und Winkelhausenhaus liegen nicht im Denkmal – Garten, aber auch im Stadtpark Rotehorn (wie zahlreiche Dokumente der Stadtverwaltung und des Stadtrates der LH Magdeburg ausweisen!).
– Stimmt, eine Stadtverwaltung kann nicht eben einmal so an den zuständigen Gremien und Fachämtern vorbei kommunales Eigentum (das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger der LH Magdeburg) veräußern (auch keine unseriösen Zusagen machen)!
– Zu den Äußerungen im letzten Satz haben unsere Recherchen etwas anderes ergeben.

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(Quelle: Immobilien Aktuell Magazin/März 2018, Auszug)
Hinweise der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:
– Die Insel ist auch von anderen Stellen des Stadtzentrums gut zu erreichen.
– Es geht nicht darum um jeden Preis alles zuzubauen, sondern einen Landschaftspark weiter zu entwickeln und Möglichkeiten für Kultur, Sport, Freizeit, Erholung in diesem Bereich vorzuhalten.
– Dieses grüne Gesicht der Stadt vom Stadtteil Altstadt aus gesehen gefällt uns Magdeburgern und Gästen super und soll keinen Wohnvierteln weichen!
– Seltsame Betrachtungsweise von Leben. Was ist mit dem Leben durch Stadthalle, Hyparschale, Messegelände, Yachthafen, Großveranstaltungen und Open-Air-Konzerte usw.?
– Die Kleingärten müssen nicht weichen, sie sind Ausgleichsfläche lt. Planfeststellungsverfahren Ersatzbrückenbau Strombrücke.
– Den Ideenwettbewerb hat die MWG ausgelobt (Äußerte Herr Fischbeck in zahlreichen Veranstaltungen.) und nicht die Stadtverwaltung!
– Die Bürger/-innen wurden dazu nicht durch die Stadtverwaltung befragt bzw. nicht ordnungsgemäß informiert wann die entsprechende Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung stattfindet.
– In der GWA-Beratung im Stadtteil Werder sagte Herr Fischbeck: „Keiner kann uns als Genossenschaft vorschreiben, zu welchem Preis wir unsere Wohnungen anbieten und dass wir soziale Wohnungen bauen.“
– Bisher gibt es keinen Bebauungsplan für Wohnungsbau in diesem Bereich!
– Auf dem Messeplatz finden mehr als 2 Veranstaltungen pro Jahr statt, die mit Lärm verbunden sind.
– Die Position des legendären Architekten und Stadtplaners Bruno Taut wurde von den Beführwortern (Wohnungsbau) völlig aus dem Zusammenhang gerissen und falsch interpretiert. (Grüne Lunge der Stadt muss aufgeforstet werden.)
– In der DDR hieß die ROTEHORNINSEL Stadt-u. Kulturpark und es gab keine Wohn-Bebauungspläne für diesen Bereich. Es wurde in Neu Olvenstedt gebaut in hochwassersicherer Gegend (Eine ökonomisch sinnvolle Idee!)
– Über „schön“ lässt sich streiten, aber in der Architektur ist das eher ein nachrangiger Begriff. Die Ergebnisse liegen bereits vor –> naja, gähn, wenig durchdacht!
– Wurde der Ersatzneubau der Strombrücke nur deshalb einspurig (vorher 2-spurig) in jede Richtung geplant, um die Lärmbelästigung für ein neues Wohngebiet gering zu halten?
– Im Bereich der ROTEHORNINSEL brauchen wir keine Wohnbebauungen, sondern Stadt- u. Kulturpark ROTEHORN, zumal wir EU-Kulturhauptstadt werden wollen.
– MWG/WOBAU macht doch `mal was Ihr erzählt (ökologisch, energieautark) auf einer Industriebrache mit Elbblick und Domblick im hochwassergeschützten Bereich der LH Magdeburg (Es gibt da zahlreiche Flächen.)

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Was bedeutet die Einleitung eines Satzungsverfahrens?

  • Eine umfängliche Prüfung, ob das geplante Projekt umgesetzt werden darf.
  • Dazu wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Es müssen Stellungnahmen vom Denkmal- , Natur-, Hochwasserschutz, diversen Behörden eingeholt werden.
  • Nach Zusammenstellung dieser Unterlagen müssen diese den Bürgern und Bürgerinnen vorgelegt werden, damit sie mögliche Einwendungen geltend machen können.
  • Dazu erhalten die Bürger/-innen rechtzeitig Informationen über festgelegte Informationswege, wann diese Unterlagen wo und wielange eingesehen werden können (Recht auf Bürgerbeteiligung, Auslegung der Unterlagen zum Vorhaben).
  • Erst danach entscheidet der Stadtrat, ob er noch Fragen hat und erst danach gibt es irgendwann einen Beschluss.

Am 23.01.2020 soll der Antrag der Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz (dieser wurde im November in 3 Ausschüssen des Stadtrates beraten) im Stadtrat der LH Magdeburg wieder vorgelegt und abgestimmt werden.

Folgt man dem Antrag der Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz, dann wird das Satzungsverfahren eingestellt. Das ist die einzig richtige Entscheidung, denn auf Grund der jetzt schon bekannten Bedenken besteht keine Chance der Umsetzung für dieses Projekt an diesem Standort (Für die Investoren entstehen so keine weiteren Kosten für Projektplanung für diesen Standort.)(Dieses Wohnprojekt lässt sich an jedem anderen Standort westlich der Stromelbe in der Landeshauptstadt Magdeburg realisieren, denn dort gibt es genug Industriebrachen.)

Entschieden ist also noch gar nichts!

Selbst wenn am 23.01.2020 im Stadtrat der LH Magdeburg der Antrag der Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz abgelehnt werden würde, selbst dann wäre noch nichts entschieden!

Wie sie sehen (Abbildung), gehören große Teile der für die Wohnbebauung (MWG/WOBAU) vorgesehenen Fläche zum Stadtpark Rotehorn. Einen Nachweis, dass sich die Stadtverwaltung geirrt habe (Aussage des Oberbürgermeisters im Stadtrat der LH Magdeburg) ist sie bis heute schuldig geblieben?

Stellt sich die Frage: Wenn sich die Stadtverwaltung bei der Flächenangabe tatsächlich geirrt haben sollte, sind dann überhaupt die Beschlüsse, die auf diesen angeblich falschen Unterlagen gefasst wurden überhaupt gültig, rechtskräftig? Siehe Link: http://bebauungsplan.magdeburg.de/index.aspx?site=RPWEB&project=Bebauungsplan&map=50&ovopen=1&x=4474700&y=5777750&scale=32000&sid=ec50fff9-1989-415f-bd10-4e02e45c2a5d

Hinweis: Ist wohl auch ein „Versehen“ der Stadtverwaltung, dass seit 11.01.2019 schon das geplante Wohngebiet Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstrasse, auf dem „bestätigten B-Plan“ ausgewiesen wird, denn da gab es noch nicht einmal den Beschluss ein Satzungsverfahren einzuleiten und im Amtsblatt 01/2019 findet man auch keinen entsprechenden amtlichen Vermerk!

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Am 23.01.2020 sind keine Fragen der Einwohner/-innen zum Thema Stadtpark ROTEHORN möglich, denn dann soll über den Antrag der Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz (Ablehnung zum Satzungsverfahren geplantes Wohnprojekt MWG/WOBAU) abgestimmt werden. Man darf aber auf der Zuschauertribühne den Verlauf der Beratung im Stadtrat mitverfolgen, aber als Gast weder schriftlich noch mündlich seine Meinung äußern. (Foto: C. Meier, 05.12.2019)

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05.12.2019 – Einwohnerfragestunde Stadtrat Landeshauptstadt Magdeburg

Der Oberbürgermeister der LH Magdeburg versicherte (Frage: immer weniger Stadtgrün vorhanden, Schutz Biotop), dass die Stadt im Umfeld von Stadthalle und Hyparschale „Ökologische Bäume“ pflanzen will.

Wir erinnern: Lt. Planungen sind im Umfeld Stadthalle/ Hyparschale 750 PKW-Stellplätze vorgesehen.

Einer Bürgerin (Frage: zum Biotop) antwortete der Oberbürgermeister, sie würde „Hühnereier mit Elefanteneiern“ verwechseln.

Wir erinnern: Der Oberbürgermeister hat erklärt, alle Hindernisse für eine Bebauung der Kanonenbahn (Alte Elbe) aus dem Weg zu räumen.

Der Beigeordnete für Stadtplanung/ Bau/ Verkehr erklärt (Frage: Umleitung Schwerlasttransporte/Baustellenverkehr durch geschützte Stadtparkstraße, Verstöße gegen Stadtratsbeschlüsse), dass der B-Plan von 2003 für die geplante Wohnbebauung gelten würde.

Wir erinnern: Das ist falsch, denn:

  • ein Medienzentrum ist keine Wohnbebauung
  • ein Rahmenplan (von 2017) stellt kein Baurecht her
  • da Sondergebiet im Außenbereich sind zunächst Vorprüfungen wie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (wurde 2003 nicht gemacht!) erforderlich (erst wenn diese positiv entschieden, dann darf ein Satzungsverfahren eingeleitet werden.)(Siehe Baugesetzbuch!)
  • Weitere Fragen zum Stadtpark ROTEHORN wurden gestellt und Wohnbebauung in diesem Bereich abgelehnt.

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(Quelle: Volksstimme, 05.12.2019)
Hinweise der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:
-Sagen wir doch schon lange, dass der Stadtpark im Bereich Anna-Ebert-Brücke beginnt (bzw. Haltestelle Zollhaus bzw. Zollbrücke bzw. Strombrücke).

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(Quelle: Volksstimme, 05.12.2019)
Hinweise der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!:
-Ja, der Stadtpark muss gerettet werden als Bereich für Sport, Kultur, Erholung, Freizeit, Klimaschneise, Hochwasserschutzgebiet, als Denkmal, mit Biotopen, geschützten Alleen und vieles mehr.
-Tourismus heißt immer auch Wirtschaftskraft!
-Undurchsichtig und verwirrend ist es nur für Menschen, die www.rotehornpark-retten.de nicht lesen können bzw. die sich nicht mit den Inhalten befassen, die der Stadtrat der LH Magdeburg bisher zum Bereich Stadtpark (ROTEHORNINSEL) beschlossen hat.
-Lebensläufe spielen in der Bürgerinitiative keine Rolle. Wir beziehen uns auf die Sache (Stadtpark retten).
-MWG/WOBAU präsentieren doch fleißig (immer wieder `was neues). Das kennen wir im Stadtteil Werder doch schon lange (Spielplatz ist weg, Viktoriapark soll weg, Kegelanlage Lingner Straße soll weg ,… Stadtgrün ist weg (wurde schon illegal gerodet für „grünes Luxus-Wohnprojekt“???)
-Auch das Hundertwasserhaus müsste besser am Uni-Platz stehen (Mehrheiten entscheiden, aber Mehrheiten haben eben nicht immer recht!)(Mit Herz und Verstand für seine Heimatstadt planen bzw. entscheiden, das kann eben nicht jede/r, zuhören und nachdenken oft auch nicht, schade!)
-Dieser Leserbrief wurde nicht von Dipl.-Ing. C. Meier, Stadträtin LH MD a.D. geschrieben!
– Gern stehen wir C. Meyer (Verfasser/-in des Leserbriefes) für ein Gespräch zur Verfügung. Terminvereinbarung bitte unter
E-Mail: info.rotehornpark@gmx.de

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Die Sammlungsbewegung AUFSTEHEN/Sachsen-Anhalt/Region Magdeburg setzt sich ebenfalls für den Erhalt des Stadtparks ROTEHORN auf der ROTEHORNINSEL im Stadtteil Werder ein.

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04.12.2019:

Workshop: Kulturstrategie 2030 in der Diskussion

Strategien verhelfen Entwicklungen in die gewünschte Richtung: Für die Kulturpolitik und die kulturelle Entwicklung in Magdeburg gibt es dazu bisher die Kulturcharta 2020. Um diese zeitgemäß anzupassen, lädt das Kulturbüro am 4. Dezember zu einem Workshop in das Gesellschaftshaus ein. Im Dialog mit den Bürger*innen wird über „Kultur im Fluss – Zwischenbilanz der Kulturstrategie 2030“ diskutiert. ©

Wann: 4. Dezember 2019, 15:00 bis 19:00 Uhr

Wo: Gesellschaftshaus Magdeburg, Schönebecker Straße 129

Moderation: Beate Kramer, Leiterin Kulturbüro Magdeburg

Um Anmeldung unter info@kulturstrategie-md.de wird gebeten.

Neue Schwerpunkte und Prioritäten werden diskutiert

Das Kulturbüro entwickelt, ergänzend zur Bewerbung um die europäische Kulturhauptstadt 2025, derzeit eine Strategie, welche die vor zwölf Jahren entstandene „Kulturcharta 2020“ ablösen soll. Bisher hatten sich bereits Akteur*innen der städtischen Kultureinrichtungen und der freien Szene in kleineren Arbeitsgruppen getroffen, um neue Schwerpunkte und Prioritäten zu diskutieren. Am 4. Dezember sollen diese nun vorgestellt und kritisch beleuchtet werden. Impulse geben der Kulturbeigeordnete Prof. Dr. Matthias Puhle, die Fachbereichsleiterin Susanne Schweidler und die Berliner Kulturwissenschaftlerin Cornelia Dümcke.

Der Workshop mit dem Titel „Kultur im Fluss – Zwischenbilanz der Kulturstrategie 2030“ werden Handlungsempfehlungen, Rahmenbedingungen und mögliche Maßnahmen in Arbeitsgruppen diskutiert. Bürger*innen, die sich für die kommunale Kulturpolitik interessieren, sind dazu herzlich eingeladen. Das Kulturbüro bittet alle Interessierten, sich per E-Mail an info@kulturstrategie-md.de anzumelden.

Wer nicht teilnehmen kann, hat die Möglichkeit eigene Ideen auf der InternetseiteKulturstrategie – MD zu veröffentlichen.

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28.11.2019: Stadtratsausschuss Stadtplanung/Bau/Verkehr (Antrag Magdeburger Gartenpartei)

Am 28.11.2019 befasste sich der Stadtratsausschuss Stadtplanung/Bau/Verkehr mit dem Antrag der Magdeburger Gartenpartei (Aufhebung Beschluss zum Satzungsverfahren Bereich Kleiner Stadtmarsch/ Schleusenstraße). Das Abstimmungsergebnis brachte Gleichstand von Ja- und NEIN-Stimmen, damit wurde dieser Antrag im beschließenden Ausschuss abgelehnt.

Es bleiben viele Fragen offen (hier die wichtigsten Fragen):

  • Wie kann es sein, dass der scheidende Oberbürgermeister und der langjährige Beigeordnete für Stadtplanung/Bau/Verkehr in der Landeshauptstadt Magdeburg die in ihren Wirkungsbereichen erstellten und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegten Dokumente nicht lesen können?
  • Wie kann es sein, dass der scheidende Oberbürgermeister und der langjährige Beigeordnete für Stadtplanung/Bau/Verkehr trotz Bürgernachfrage nicht in der Lage sind, die Festlegungen lt. Baugesetzbuch, Natur-, Denkmal-, Hochwasser-, Klimaschutz umzusetzen?
  • Weshalb sind scheidender Oberbürgermeister, alle Beigeordneten und ein Teil der Stadträte nicht in der Lage (oder nicht gewillt) den Stadtpark ROTEHORN der Landeshauptstadt Magdeburg, der sich auf der ROTEHORNINSEL im Stadtteil Werder befindet und aus mehreren Teilen besteht, als wertvolles touristisch-wirtschaftliches Potential zu erkennen, zu erhalten und im Einklang mit Natur-, Umwelt-, Hochwasser-, Klimaschutz für Kultur, Sport, Erholung, Freizeit weiterzuentwickeln?

Wesentliche Bestandteile des Stadtparkes ROTEHORN auf der ROTEHORNINSEL sind:

  • Landschaftspark Stadtpark ROTEHORN als Teil des Denkmals Garten in Sachsen-Anhalt
  • Biotop (Winterhafen/Stadtparkstraße)
  • Wildes Biotop im Stadtpark (Schleusenstraße/ Bereich Winkelhausen-Haus)
  • geschützte Stadtparkstraße als Lindenallee
  • Kleingartensparte Am Domfelsen (Stadtparkstraße/Schleusenstraße)
  • zahlreiche Bootshäuser (Vereine)
  • zahlreiche Sportanlagen (Vereine)
  • Freilichtbühne
  • Festungsanlagen (Mittelwerk, Casino, Fort)
  • Messeplatz
  • Spielplatz (überregional)
  • Scaterbereich
  • Yachthafen
  • Stellplatz für Campingwagen
  • Platz für Open-Air-Konzerte (über 20.000 Besucher)
  • Hyparschale
  • Stadthalle
  • Reste ehemaliges Kulturhaus der Eisenbahner
  • Le Frog (Gaststätte)
  • Württemberg (Gaststätte/Museumsschiff)
  • Radstation (Bereich Anna-Ebert-Brücke)
  • Volksfeste, Ausstellungen und vieles mehr

Da gehören keine Wohnbebauungen hin, die außerdem in möglichen Evakuierungsfällen bei Hochwasser zusätzlich Steuergeld kosten!!!

Sensationelle ökologische Bauprojekte mit Modellcharakter gehören auf Industriebrachen, davon haben wir in der Landeshauptstadt Magdeburg genug, noch dazu in hochwassergeschützten Bereichen mit Elbe- u. Domblick!!!

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Straßensperrungen (Bauprojekt: Ersatzneubau Strombrücke) angekündigt.

Die Umleitung soll über die geschützte Stadtparkstraße (eine geschützte Lindenallee) erfolgen, die wesentlich schmaler ist, als die Straße Kleiner Stadtmarsch, die parallel zur Stromelbe verläuft. Es besteht akuter Klärungsbedarf!

(Quelle FOTO: Magdeburger Gartenpartei Facebook, 27.11.2019, 22:40 Uhr)
Räumlicher Geltungsbereich (eingeleitetes Satzungsverfahren):
– im Norden von der Stadtparkstraße
– im Westen von der Straße Kleiner Stadtmarsch
– im Süden ca. 90 m südlich parallel zur Schleusenstraße
– im Osten von der Stadtparkstraße

Noch ist nichts entschieden. Zahlreiche Ungereimtheiten sind zunächst aufzuklären!

Aktuell soll lediglich geprüft werden, ob sich dieser Bereich im Stadtpark ROTEHORN für eine Wohnbebauung eignet; NEIN, denn das Bauprojekt Ersatzneubau Strombrücke ist potentiell gefährdet, wenn dieser Bereich bebaut wird.

Als Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! sagen wir NEIN zu Wohnbebauungen/Hotels, denn egal, wie dieser Bereich genannt wird, er soll für Kultur, Sport, Freizeit, Erholung jetzt und auch in Zukunft genutzt werden unter Beachtung von Natur-, Denkmal-, Hochwasser-, Klimaschutz, des Tourismusleitkonzeptes der LH Magdeburg und gesetzlicher Grundlagen lt. Baugesetzbuch.

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Einwohnerfragestunde/ Stadtrat LH Magdeburg/ 14.11.2019

(Quelle: Volksstimme, 18.11.2019 (kt))
Richtigstellung durch die Bürgerinitiative:
– Die Sprecherin der Bürgerinitiative ist Frau Fiedler.
– Frau Fiedler hat sich weder im Ton vergriffen noch Unwahrheiten verbreitet.
– Es gibt nur einen gültigen Nutzungsplan aus dem Jahr 2000. Zu diesem Gebiet (Stadtpark ROTEHORN) gibt es 2 Änderungen, die unsere Aussage aber nicht berühren.
– Die Aussage des scheidenden Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Magdeburg, dass der Park erst an der Schleusenstraße beginne ist falsch.
– Ja, das MDR-Funkhaus wurde laut Flächennutzungsplan in den Stadtpark Rotehorn gebaut.
– Die Bürgerfrage von Herrn Ruthhardt wurde möglicherweise falsch interpretiert.
– Im Zusammenhang mit der Stadtparkstraße ist nicht alles rechtskonform (mehrere Sachverhalte nicht!) .
– Der Vorsitzende des Stadtrates ist nicht für die Beantwortung von Bürgerfragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Stadtrat verantwortlich.
– Später (bezogen auf die schriftliche Antwort) heißt in diesem Zusammenhang maximal 6 Wochen. (Sollte die Klärung des Sachverhaltes mehr Zeit benötigen, dann gibt es vom OB eine schriftliche Zwischeninformation. So ist das geregelt.)

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MWG/WOBAU durften ihre neueste Vision vom Bauprojekt im Stadtpark ROTEHORN im Ausschuss für Energie und Umwelt „Lang und breit“ vorstellen, die Bürgerinitiative erhielt kein Rederecht, über Umweltbelange in diesem Bereich wurde nicht ein Wort verloren und nun auch noch das:

20. November um 05:21

Nichteinhaltung der #Geschäftsordnung des #Stadtrates der LH MD zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie vom 19.11.2019

Sehr geehrter Herr Schumann, sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir erfuhren, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 19.11.2019 der Antrag A0176/19, Aufhebung des Beschlusses des #Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen #Bebauungsplan Nr. 250-2.1 „Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße“ behandelt, welcher von unserer Fraktion gestellt wurde.

Gemäß Geschäftsordnung des Stadtrates der #Landeshauptstadt Magdeburg, IV. Abschnitt – Ausschüsse des Stadtrates, §22 Verfahren in den Ausschüssen Abs.4 ist Mitgliedern des Stadtrates, die einem Ausschuss nicht angehören, aber einen Antrag gestellt haben, über den in der Ausschusssitzung beraten oder beschlossen wird, durch den Sitzungsdienst fristgerecht eine Einladung zu dieser Sitzung zuzustellen.

Zur Einbringung dieses #Antrages soll den Mitgliedern des Stadtrates, die nicht dem Ausschuss angehören, das Rederecht erteilt werden.

Dies wurde leider unterlassen. Der beratende Beschluss zum Tagesordnungspunkt 5.7 der Sitzung des #Ausschusses für Umwelt und Energie vom 19.11.2019 ist daher als ungültig zu betrachten und unter Beachtung der Inhalte der Geschäftsordnung des Stadtrates zu wiederholen.

Mit freundlichem Gruß

Roland Zander

Fraktionsvorsitzender

Fraktion #Gartenpartei / #Tierschutzallianz

(Quelle: Magdeburger Gartenpartei FACEBOOK, 25.11.2019, 20:40 Uhr)

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Seit April 2018 gibt es massiven Protest gegen Wohnbebauungspläne im Stadtpark ROTEHORN. Dabei geht es nicht um inhaltliche Konzeptionen der Wohnbebauung, sondern generell um den ungeeigneten Standort. Es geht um den Erhalt des Stadtparks ROTEHORN (öffentlich, für Kultur, Freizeit, Sport, Erholung) für die Allgemeinheit (höherwertiger als private Interessen).

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Roland Zander startet im April 2018 die openpetition.
Es kommen 2.465 Unterschriften zusammen.
54 % wurden von Mitgliedern der Gartenpartei auf Unterschriftenbögen gesammelt. http://www.gartenpartei.eu/stadtpark/stadtpark.mp4

(Quelle: Magdeburger Gartenpartei Facebook, 25.11.2019, 20:30 Uhr)

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Nachfolgende interessante Aussage (wo sich der Stadtpark Rotehorn befindet) stammt aktuell von Dr. Willi Polte:

Magdeburg muss immer vorn stehen

Kritiker fürchten ein „Reichenviertel“

im Rotehornpark …

Magdeburg muss für ein vielseitiges und hinreichendes Wohnungsangebot Sorge tragen. Auch heute noch gilt, was schon auf einem  SED-Parteitag als Ziel für die Wohnungspolitik beschlossen wurde: „Bis 1990 JEDEM  eine Wohnung und ab 1990 jedem  SEINE  Wohnung.“

„Mittelmaß hatten wir hier lange genug.“

Willi Polte

(Quelle: www.gruener-stadtmarsch.de, 20.11.2019, 10:10Uhr)

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Keine gesetzliche Basis vorhanden, aber die Stadtparkstraße als Hauptzufahrt ausweisen …?

An allen vier Seiten der Zollbrücke und auch auf der Brücke selbst stehen jetzt Verkehrsschilder „Baustellenausfahrt“. Was konkret kündigt sich hier an? Wie wird sich der Straßenverkehr in diesem sensiblen Bereich, insbesondere zu Großveranstaltungen und bei Problemen auf der Autobahn A2 entwickeln?
(Foto: C. Meier, 14.11.2019)

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Interview MDF1:

11.11.2019 Abendsendung MDF 1: Interview (MDF1/Bürgerinitiative) zum aktuellen Stand (Stadtpark ROTEHORN retten) und objektive Fakten, die gegen eine Wohnbebauung in den verschiedenen Bereichen sprechen. http://www.mdf1.de/mediathek/3176/11_11_W_LAN_fuer_Elefanten.html

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Stadtrat Landeshauptstadt Magdeburg:

Der Stadtrat ist das Entscheidungsgremium der Landeshauptstadt Magdeburg (nicht die Stadtverwaltung).

  • Stellungnahme der Verwaltung der LH Magdeburg (ist die Darstellung eines Sachverhaltes aus Sicht der Verwaltung). Die Stellungnahme der Verwaltung der LH Magdeburg vom 26.09.2018 zum Antrag – Aufhebung des Beschlusses des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 250-2.1 „Kleiner Stadtmarsch/Schleusenstraße“– der Magdeburger Gartenpartei im Stadtrat am 19.09.2019, diese Stellungnahme der Verwaltung ist jedenfalls weder vollständig noch richtig.
  • Einwohnerfragestunde (dauert max. 30 Minuten)
Fr. Fiedler überreichte im Rahmen der Einwohnerfragestunde dem scheidenden Oberbürgermeister (im Mai 2015 für 7 Jahre gewählt) und den Fraktionen im Stadtrat (im Mai 2019 für 5 Jahre gewählt) im Namen des Bund für Umwelt und Natur Deutschland (BUND), der Umweltgewerkschaft und der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! dieses Plakat. (Foto: C. Meier, 14.11.2019)

Hinweis: Von Mai 2000 bis Juli 2001 war der Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper als Staatssekretär im Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt beschäftigt.
Am 14.11.2019 gab es zahlreiche Fragen zum Erhalt des Stadtparks ROTEHORN als Kultur-, Sport-, Erholungs-, Freizeitbereich für alle Generationen und sozialen Schichten. Es gab Fragen, wie es eigentlich zu den geplanten Wohnbebauungen kommen konnte und weshalb immer noch nicht klar ist, dass der Stadtpark ROTEHORN nach eigenen Dokumenten der Stadtverwaltung und Beschlusslage im Stadtrat in nördliche Richtung weit über der Kanonenbahn beginnt.
Als ein junger Mann u.a. eine kurze mündliche Beantwortung auf seine Frage, weshalb man ein geplantes Öko-Wohnprojekt nicht auf vor Hochwasser sicheren Industriebrachen realisiert, sondern als Stadtverwaltung zulässt, dass zunächst illegal Natur im Stadtpark ROTEHORN dafür gerodet wird, schwiegen der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten. –> keine Antwort ist auch eine Antwort.
Beachtenswert: Die Mehrheit der Stadträte stimmte durch tosenden Applaus dem jungen Mann zu. (Foto: C. Meier, 14.11.2019)
Blick in den Ratssaal (aus östlicher Richtung), Die Person im Vordergrund steht an dem Mikrofon, das auch die Bürger/-innen für ihre Frage benutzen dürfen. (Foto: C. Meier, 14.11.2019)
Landeshauptstadt Magdeburg, Altes Rathaus, Aufgang zum Zuschauerbereich und der Bereich, in dem man sich für die Teilnahme an der Einwohnerfragestunde (dauert max. 30 Minuten) im Stadtrat ca. 16.55 Uhr anmelden kann. (Foto: C. Meier, 14.11.2019)
Einwohnerfrage der Bürgerinitiative vom 17.10.2019 (siehe oben). Der Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper ging extra an das Rednerpult um zu sagen, dass die LH Magdeburg KEINE Flächen im Stadtpark ROTEHORN verkauft hätte und drohte Frau Fiedler im gleichen Atemzug mit Konsequenzen, wenn sie nicht endlich aufhört Unwahrheiten zu verbreiten (Hinweis: Die Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN! verwendet ausschließlich belegte Dokumente, die zum überwiegenden Teil von der Stadtverwaltung der LH Magdeburg selbst veröffentlicht wurden.).
Am 16.01.2019 wurden die Bürger/-innen zum geplanten Vorhaben „Wohnbebauung (MWG/WOBAU)“ „beteiligt“ (Bürgerbeteiligung sieht anders aus!). Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits erste Änderungen in einem „rechtsverbindlichen Bauplan“??? Wem dabei nichts auffällt …..???
Bringen Sie sich ein (z.B. Unterschriftensammlung)! Lassen Sie derartige Machenschaften nicht weiter zu!
  • Hauptsatzung und Geschäftsordnung im Stadtrat der LH Magdeburg (werden aktuell überarbeitet, regeln u.a. auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger/-innen, regeln u.a. die Befugnisse von Ausschüssen)
  • Haushalt 2020 der Landeshauptstadt Magdeburg. Er enthält zahlreiche Positionen, die den Stadtpark ROTEHORN direkt und indirekt betreffen. Genaues Hinsehen und Handeln lohnt sich (z. B. Neue Strombrücke, Zollbrücke, Anna-Ebert-Brücke, Brücke über Alte Elbe und Zollelbe)(Hyparschale)(Stadthalle)!
  • Ausschüsse im Stadtrat haben ein Selbstbefassungsrecht, das heißt sie können sich auch mit Inhalten befassen, wenn diese nicht durch einen Stadtratsbeschluss in diesen Ausschuss verwiesen wurden. Hier geht es z.B. auch um Frage, ob kommunaler Grund und Boden für die Allgemeinheit weiterhin als Kultur-, Freizeit-, Erholungs-, Sportbereich für alle Generationen und sozialen Schichten zur Verfügung steht und entsprechend gestaltet werden kann oder ob es künftig an dieser Stelle (Stadtpark ROTEHORN) eine genossenschaftliche bzw. private Nutzung geben wird. Demzufolge auch Fragen für den Ausschuss Familie und Gleichstellung.
  • Drucksache (z.B. DS0815/00 –> eine Drucksache mit der Nr. 815 aus dem Jahr 2000), egal wieviel Seiten Text und Anlagen enthalten sind lediglich die Angaben auf dem Deckblatt und der Beschlusstext sind Gegenstand des Beschlusses und damit rechtswirksam
  • Flächennutzungsplan (geplante Bodennutzung)
  • städtebaulicher Rahmenplan (haben nur orientierenden Charakter) Link
  • Bauleitplanung (laut Baugesetzbuch ein vorgeschriebenes Verfahren und im Ergebnis verbindlich)
  • B-Plan (Bebauungsplan)
  • Bauvoranfrage (ist keine Bestätigung eines Bauantrages)
  • Kinderfreundlichkeitsprüfung (hat bei jeder vorgelegten Drucksache zu erfolgen, da direkt und auch indirekt fast immer auch Kinder betroffen sind)
  • unbearbeitete Petition zum Thema (liegt beim Oberbürgermeister der LH Magdeburg)
  • Stadtpark ROTEHORN LH Magdeburg (beginnt nicht erst bei der KANONENBAHN)
Quelle: LH Magdeburg, Stadtplanungsamt, Heft 76/2000 (Deckblatt)
Quelle: LH Magdeburg, Stadtplanungsamt, Heft 76/2000, Seite 67 (Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan 2000)
Quelle: LH Magdeburg, Stadtplanungsamt, Heft 76/2000, Seite 68 (Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan 2000)
Quelle: LH Magdeburg, Stadtplanungsamt, Heft 76/2000, Seite 69 (Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan 2000)
Hier ist u.a. die ganze Insel (Stadtteil Werder) zu sehen auf der sich auch der Stadtpark ROTEHORN (auch Rotehornpark genannt) befindet .
Quelle: LH Magdeburg, Stadtplanungsamt, Heft 76/2000, Auszug Flächennutzungsplan 2000
Quelle: Stadtplanungsamt Heft 54/1996

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Sonstiges:

Ideen für Albinmüller -Turm (Aussichtsturm) MD zum Volksstimmebeitrag vom 10.10.2019 von M. Rieß  

(Link: https://www.volksstimme.de/lokal/magdeburg/baudenkmal-ideensuche-fuer-albinmueller-turm-magdeburg ,10.10.2019)

Sehr geehrter Herr Rieß,

nachstehende eine Idee für den Albinmüller-Turm Magdeburg von der Bürgerinitiative Rettet den Stadtpark ROTEHORN. Unser Beitrag:

Die Rotehorninsel hat eine „bewegte Zeit“ erlebt und aktuell vor sich. Eine Geschichte, die sie u.a. zum Schutz der Stadt mit seinem Festungsbereich gespielt hat, danach die Entwicklung zu einem wunderschönen Landschaftspark, der wesentlich durch seine ehemaligen Gartenbaudirektoren Paul Niemeyer und Johann Gottlieb Schoch geprägt wurde. Auch die Einflussnahme der verschiedenen Oberbürgermeister und Stadträte auf die Rotehorninsel, die dies im Verlauf vieler Jahrzehnte ausgeübt haben bzw. aktuell ausüben, wäre darstellenswert.

Während sich die einen z.B. für die Schaffung des Adolf Mittagsees, die Umgestaltung der Tauben Elbe, die Ausrichtung einer internationalen Theaterausstellung von 1927, den Wiederaufbau der Stadthalle, die Errichtung der Hyparschale, für das Kulturhaus der Eisenbahner, für Sportmöglichkeiten und Bootshäuser usw., alles Gemeinschaftseinrichtungen für alle Generationen und soziale Schichten, einsetzten, hat nun die aktuelle Stadtverwaltung ganz andere Pläne, die den Charakter der Rotehorninsel mit seinem Baudenkmal -Garten, den Stadtpark ROTEHORN völlig zu verändern (mutmaßlich nicht im Sinne des Gemeinwohls).   

Die Stadtverwaltung plant bzw. schafft an verschiedenen Stellen bereits Tatsachen (teilweise mutmaßlich ohne gesetzliche Grundlage) für Wohnbebauungen in verschiedenen Bereichen der Rotehorninsel,dem Stadtpark ROTEHORN.  

Gegen die Sanierungen von Stadthalle und Hyparschale ist nichts einzuwenden, aber mit der Neugestaltung des Umfeldes, als Parkplatz ergeben sich viele Fragen.  

Man könnte auch die Auswirkungen des Jahrhundert Hochwassers 2013 aufzeigen, die zu erwartende Veränderung der Insel durch den Ersatzneubau Strombrücke, die Sanierung der denkmalgeschützten und einmaligen Anna-Ebert-Brücke darstellen usw., usw. .  

Und wer kennt die Sage um Ritter Willfried, seiner großen Liebe zu der Wassernixe Elwine? Diese Sage nach verdankt die Insel ihren Namen!  

Viele Magdeburger kennen die Geschichte der Rotehorninsel bestimmt kaum noch und für Touristen könnte es ein interessantes, neues Thema sein, diese wunderschöne, grüne Insel, den Stadtpark ROTEHORN, mit dem  Albinmüller – Turm (Aussichtsturm) zu besuchen, wenn man dort im „Turmzimmer“ einen Ausstellungsbreich einrichten würde.  

Das ist unser Vorschlag, als Bürgerinitative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!, auch im Einklang mit der Bewerbung der Landeshauptstadt Magdeburg als EU-Kulturhauptstadt.  

Hier ein kleiner Einblick in die interessante Geschichte der Rotehorninsel: Quelle:Parkanlagen der Stadt Magdeburg I Link: https://www.magdeburg.de/media/custom/698_5613_1.PDF?1362082649  

Renate Fiedler, Sprecherin der Bürgerinitiative: Rettet den Stadtpark ROTEHORN!

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Dunkler Stadtpark

(Quelle: https://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Aktuelles-Presse/Foren/index.php?&object=tx,557.12.1&ModID=18&FID=37.9.1&&NavID=37.678&La=1)

Datum: 25.09.19 – 22:00 Autor: Guido Schwabe

Im Zuge unseres abendlichen Lauftrainings stellten wir fest, dass im Stadtpark die Straßenbeleuchtung am Heinrich-Heine -Weg leider ausgeschaltet bleibt.

Evtl. hängt dies wohl damit zusammen, dass es angestrebt wird, diesen Straßenteil größtenteils PKW-frei zu halten. Dennoch ist dieser Zustand für die vielen abendlichen Läufer ein sehr schlechter Zustand.

Könnte die Beleuchtung zumindestens bis 22 Uhr o.ä. in Betrieb bleiben???
Darüber hinaus sind im Abschnitt Seilerweg- Knoten Am Winterhafen bis Sportplatz Seiler Weg mehrere Straßenleuchten außer Betrieb.

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